Sehr geehrte Frau Bader,
muss der Arbeitgeber eigentlich dem Antrag auf Elternzeit zustimmen oder wenigstens den Eingang des Antrages bestätigen? Beides hat er seit Längerem nicht gemacht. Ich habe ein Faxprotokoll, das mir den Zugang meines Antrages auf Elternzeit beim AG bestätigt. Kann ich nun einfach der Arbeit fernbleiben oder muss den AG nochmal an eine kurze Stellungnahme erinnern?
Vielen Dank und viele Grüße
von
Felicia12
am 07.06.2016, 10:48
Antwort auf:
Muss Arbeitgeber Elternzeit zustimmen?
Hallo,
nein, würde ich nicht.
Sie haben einen Beweis und gut
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2016
Antwort auf:
Muss Arbeitgeber Elternzeit zustimmen?
Muss er nicht. Es ist kein Antrag sondern nur eine Meldung.
Er kann eh nur abnicken.
von
Sternenschnuppe
am 07.06.2016, 10:49
Antwort auf:
Muss Arbeitgeber Elternzeit zustimmen?
Es ist kein Antrag sondern eine Meldung. Insofern, nein, er muss nicht explizit zustimmen. Für den Antrag zum Elterngeld braucht man aber zumindest bei unserer Antragsstelle eine Bestätigung darüber, wie lange man EZ beantragt hat. Wäre also gut, wenn der AG zumindest das irgendwann bestätigen würde. Wenn man einen Nachweis über die rechtzeitige Abgabe hat ist immer besser, dann kann sich der AG nicht rausreden, man hätte nicht pünktlich beantragt.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 07.06.2016, 10:52
Antwort auf:
Muss Arbeitgeber Elternzeit zustimmen?
Meiner Interpretation nach, sollte der AG die EZ zumindest bescheinigen.
Gruß
Sabine
§ 16 Absatz 1, ca. Satz 6 BEEG:
"Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen."
von
SumSum076
am 07.06.2016, 20:19