Hilflos2812
Guten Abend Folgendes: Der Sohn meines Mannes ( seit Mai 2017 ist er 18 ) lebt seit 7 Jahren bei uns, weil er mit der Mutter nicht klar kam, jetzt will er zu den Großeltern ( Eltern meines Mannes ) ziehen, weil er mit uns nicht mehr klar kommt. Müssen wir zahlen und wenn ja, wieviel? Außerhalb des Kindergeldes, was wir natürlich Anstandslos denen geben würden, da er ja nicht mehr bei uns lebt. Vorgeschichte: Der Junge hat nach der 10ten Klasse die FOS besucht und den Abschluss nicht geschafft und anstatt zur Nachprüfung zu gehen, hat er uns offenbart, er macht die nicht, er macht die Schule nochmal. Auch den Nebenjob den er hatte, hat er gekündigt, weil er darauf keine Lust mehr hatte und laut dem Arbeitgeber, auch seine Arbeitseinstellung nicht die beste war. Jetzt wollen seine Großeltern, also die Eltern meines Mannes, wo er jetzt lebt, Unterhalt von uns haben. Zusätzlich zum Kindergeld! Danke für die Auskunft im voraus Ulrike
Hallo Beide Eltern anteilig, solange er in der Ausbildung ist Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Klar, solange er in der Ausbildung ist. Seine Mutter muss aber auch zahlen.
momworking
Jain. Da er 18 Jahre alt ist und noch in der Ausbildung (oder nicht?) seid ihr ihm direkt zu Unterhalt verpflichtet (wie übrigens seine Mutter auch!). Ob und wieviel er von diesem Unterhalt an seine Großeltern abgibt, müssen die mit ihm aushandeln. Ich weiß nicht, was passieren muss, damit er als Volljähriger den Unterhaltsanspruch verwirkt. Ob es z.B. ausreicht, dass er sich in keiner Ausbildung befindet und auch ansonsten nicht um ein eigenes Auskommen bemüht. Ich fürchte, ihr werdet in so einem speziellen Fall um anwaltliche Beratung vor Ort nicht herum kommen... GlG
Kristiiin
Also meines Wissen (soweit ich richtig verstanden habe) müsst ihr aus 2 Gründen NICHT zahlen: 1. Ist er volljährig und nicht in der Ausbildung 2. Kann und darf er jederzeit bei euch leben und ihr würdest somit seine Lebenskosten (gerne) tragen. Dass ihm ein Furz quer sitzt, er nun zu Omi flüchtet und nicht arbeiten/lernen möchte, darf nicht euer finanzieller "Schaden" sein. Entgegen der Antwort von Frau Bader sage ich (hatte einen nahezu identischen Fall im Bekanntenkreis): Wenn ihr nachweisen könnt, dass der Junge bei euch leben kann und die Umstände passen (eigenes Zimmer, genug Freiraum, keine Vorkommnisse wie Gewalt) hat er keine Anspruch auf Unterhalt, egal an wen das gezahlt werden würde!
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