Minijob während Elternzeit - AGs Erlaubnis einholen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Minijob während Elternzeit - AGs Erlaubnis einholen

Guten Tag, ich bin in einem festen Arbeitsverhältniss, habe bis Mitte 2014 Elternzeit und bekomme noch bis November 2012 Elterngeld. Ab Nov/Dez 2012 möchte ich dann einen Minijob/400-Euro-Job bei einem anderen Arbeitgeber beginnen (nichts in der gleichen Branche oder bei der Konkurrenz). Dies habe ich meinem AG bereits mitgeteilt und um seine Erlaubnis gebeten, dass ich einen Nebenjob haben darf. Nun wollte er den Namen zukünftigen AG wissen. Jedoch habe ich mich noch nicht beworben. Muss ich ihm den zukünftigen AG mitteilen oder kann ich auch nur auf eine generelle Erlaubnis, einen Nebenjob haben zu dürfen, warten? Nach 4 Wochen 'Stillschweigen" seinerseits habe ich ja die Erlaubnis, oder? Dank im Vorraus.

von Li.lie am 11.09.2012, 08:12



Antwort auf: Minijob während Elternzeit - AGs Erlaubnis einholen

Hallo, er hat Anspruch auf Nennung des Namens des anderen Arbeitgebers.Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2012



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