Guten Tag Frau Bader, in der Elternzeit habe ich bei einem anderen AG auf 400 € -Basis gearbeitet. Seitens meines "regulären" AG war die Tätigkeit dort befristet auf das Datum an dem meine EZ enden sollte. Nun ist es aber so, dass ich wieder schwanger bin und meine Elternzeit nun vorzeitig beenden möchte (hat der AG auch schon bestätigt). Daraus ergibt sich, dass das in der Nebentätigkeitsgenehmigung angegebene Datum für deren Beendigung nach dem ET im neuen Mutterschutz liegt. 1. Muss ich den Mini-Job nun auch kündigen oder endet er automatisch mit dem Mutterschutz? In der Nebentätigkeitsgenehmigung ist ein konkretes Datum (welches nach dem neuen ET liegt) vermerkt, keine Formulierung wie "endet mit Ende der Elternzeit" o.ä. Muss der "reguläre" AG dann über die Kündigung der Nebentätigkeit informiert werden oder kann ich davon ausgehen, dass er sich denken kann, dass ich die Nebentätigkeit entsprechend beendet habe? 2. Ist das Mutterschaftsgeld durch den "regulären" AG dennoch sicher ab Beginn des Mutterschutzes? Vielen Dank und ein frohes Osterfest Löwenmäulchen
von Löwenmäulchen82 am 30.03.2013, 08:20