Hallo Frau Bader!
Ich befinde mich zur Zeit in Mutterschutz, da ich demnächst entbinden werde.
Vor dieser Frist (6Wochen) habe ich als Minijobberin auf 400 Euro Basis gearbeitet.
Nun war ich eigentlich der Meinung, dass mir nur die 210 Euro Mutterschaftsgeld zustehen, die ich beim Bundesversicherungsamt beantragen muß (bin bei der KK meines Mannes familienversichert) und nach der Entbindung dann Elterngeld.
Meine Chefin dagegen ist der Meinung, dass mir ab der Zeit des Mutterschutzes ein Mutterschaftsgeld von täglich 13,33 Euro zusteht, bis Ende der Frist, also bis 8 Wochen nach der Entbindung. (Dieses würde sie dann über die U2 wieder zurückerstattet bekommen).
Was ist denn nun richtig?
Bin ich verpflichtet, dass zu klären oder kann ich mich in so einem Fall
auf diese Aussage berufen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
MfG, Molly
von
Molly74
am 03.05.2012, 22:42
Antwort auf:
Minijob - Lohnfortzahlung
Hallo,
Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen kommt daher nur bei Frauen zum Tragen, die regelmäßig ein Nettoarbeitsentgelt von mehr als 390,00 Euro monatlich erhalten. Bei einer Minijobberin, die monatlich 400,00 Euro verdient, beträgt der Zuschuss im Regelfall 0,33 Euro je Kalendertag.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
Minijob - Lohnfortzahlung
Bei einem Minijob mit mehr als 390 Euro Lohn, bekommst du die 13 Euro von der KK und die Aufstockung vom AG (der bekommt die Aufstockung aus der Umlage zurück).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.05.2012, 14:28
Antwort auf:
Minijob - Lohnfortzahlung
Ist das nicht nur dann der Fall, wenn man selbst (zahlendes) Mitglied einer Krankenkasse ist und nicht familienversichert?
VG
von
Molly74
am 04.05.2012, 21:12
Antwort auf:
Minijob - Lohnfortzahlung
Hm, bei "Schwanger in Bayern" hab ich folgendes gefunden:
"3.1.9 Familienversicherte Frauen mit Beschäftigung
Familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung können
vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 € erhalten
Vom Arbeitgeber könnte ein Zuschuss zu leisten sein (Differenz zwischen dem fiktiven Mutterschaftsgeld, das eine Krankenkasse leisten müsste und dem Netto- Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist). In der Praxis errechnet sich jedoch nur in wenigen Ausnahmenfällen ein geringer Zuschuss. Z.B. bei einem Einkommen von 400 € monatlich und einem Kalendermonat mit 30 Tagen ergibt sich ein Arbeitgeberzuschuss für diesen Monat lediglich in Höhe von 10 €.
Beispielrechnung: 400 € Einkommen minus 30 Tage x 13 € = 390 € (anzurechnendes "fiktives" Mutterschaftsgeld). Somit verbliebe ein Arbeitgeberzuschuss von 10 €."
Jetzt bin ich verunsichert...
Vielleicht sagt Frau Bader oder jemand anderes doch noch was dazu!
Bist du in Elternzeit?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.05.2012, 01:30