Hallo Frau Bader, Seit dem 22.01.2016 befinde ich mich im generellen beschäftigungsverbot. Der Lohn wird ja aus den letzten drei Monaten berechnet. Ab 1.1.2016 haben wir eine Lohnerhöhung bekommen. Muss die Lohnerhöhung mit berechnet werden? Danke schön im voraus
von Emmi136 am 21.03.2016, 11:52