Hallo, meine Lebensgefährtin befindet sich derzeit in der 21. SSW und hat bereits von Ihrem Frauenarzt eine ein bedingtest Arbeitsverbot auf maximal 4 Stunden am Tag verordnet bekommen, da sie seit Wochen mit Wasser in den Beinen zu kämpfen hat. Da sie im Lebensmittelhandel arbeitet, kann ihr Chef ihr keine sitzende Tätigkeit anbieten womit sie die 4 Stunden gehend/stehend verbringt. Nun stellt sich die Situation so dar, dass sie durch das Wasser in den Beinen öfter Schmerzen hat und in dieser Zeit 1-2 "Verschnaufpausen" von maximal 5 Minuten bräuchte. Da ihre Firma über eine Terminal-gesteuerte Zeiterfassung verfügt, verlang Ihr Chef nun, dass sie sich bitte für diese 5 Minuten jedes mal ausloggen solle, da diese Verschnaufpausen nicht in die Arbeits- sondern in die Pausenzeit gehört. Für einen Gang auf das WC müsste sie das jedoch nicht. Eine generelle Pause steht Ihr in den 4 Stunden nicht zu und möchte sie auch gar nicht. Meine Frage nun... handelt der Chef da richtig oder gibt es irgend eine Gesetzesgrundlage, dass kleine Verschnaufpausen bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden auch in der Arbeitszeit möglich sein sollten? MfG
von AlexanderN81 am 21.08.2015, 15:39