Hallo Frau Bader, Hier nochmal meine resümierte Frage mit den ergänzten Informationen: Insg. Habe ich 2 Monate Elternzeit. Der erste Monat war vom Geburtstermin an (27.11.-27.12.2015), der 2te Monat ist nun vom 27.05.-26.-06. Meine Frage: Ich habe eine Kündigungsfrist in meinem Vertrag von 4 Wochen zum Monatsende. Ist es somit ausreichend, wenn ich Ende Mai die Kündigung einreiche und somit zum 30.06. Kündige, damit ich die letzten Tage im Juni mit meinem Resturlaub überbrücke und am 1.7. In den neuen Job starten kann, oder zählen die 4 Wochen nicht im / während der Elternzeit? Vielen Dank vorab. Gruß Stefan
von Stefan2016 am 20.04.2016, 11:55