Ich möchte im Betrieb >1000 Mitarbeiter meine Stelle auf 50% reduzieren. Wahrscheinlich wird der Antrag aus "betrieblichen Gründen" (Personalmangel) abgelehnt. Habe ich dann ein verkürztes Kündigungsrecht? D.h. wenn ich die Stellenreduktion zum 1.4.2013 beantrage und der Arbeitgeber mir seine Entscheidung erst 1 Monat vorher mitteilen muß, könnte ich ja (bei 3 Monaten Kündigungsfrist) garnicht mehr zeitgerecht Kündigen (oder kann ich in diesem Fall (Ablehnung der Stellenreduktion) ein Sonderkündigungsrecht einfordern?
von kermit am 04.10.2012, 13:10