Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin ab April 2016 in Elterzeit. Eltergeld habe ich fuer ein Jahr beantragen, und ich moechte frueh 2 Jahren zu Hause bleiben. Ich habe zwei arbeit eine fuer Steuer und eine minijob. Jetzt meine Mann hat sehr flexibel arbeit und ich denke also kann ich nach 1 geburtstag meine kind nach arbeit zurueck gehen , aber habe ich information das chefin von monijob arbeit will schreiben eine Kündigung . Ich habe farge also kann Się das machen ?? Oder muss ich gehen zurueck nach arbeit und dann kann ich bekommen eine Monatlische Kündigung , oder wenn ist keine platz fuer mich das kann Sie schreiben aber muss Sie nach mir geld fuer arbeit und fuer urlaubs auszahlen. ??
Danke sehr fuer Ihre antwort .
Mit Freundlischen Gruessen
D.Hoffmann
von
daria.s2
am 03.02.2017, 13:40
Antwort auf:
Kündigung Minijob
Hallo,
1. In der Elternzeit kann der Arbeitgeber nicht kündigen, danach schon
2. Einen Anspruch auf Verkürzung der Elternzeit haben Sie nicht, eventuell aber ein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2017
Antwort auf:
Kündigung Minijob
So richtig verstehe ich nicht was du schreibst.
Du hast für 2 Jahre Elternzeit angemeldet, möchtest jetzt aber doch schon nach einem Jahr wieder arbeiten gehen?
Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers!!!
Ansonsten gilt aber schon: Kündigungsschutz während der Elternzeit und nach der Elternzeit hast du das Recht, deine Arbeit wieder aufzunehmen.
von
chrissicat
am 03.02.2017, 15:06
Antwort auf:
Kündigung Minijob
Also ich frage nur ob das Sie brauchen mich. Aber sag Sie nein und nach Elterzeit hat Sie auch fuer mich keine platz. Ich habe elterzeit fuer zwei Jahren aber Sie will nach einen Jahr also im Ende April Kündigung schreiben. Das kann Sie so machen ??
Und Wie ist so wenn zumbeispiel habe ich elterzeit fuer eine Jahre beantragen und so wie so nach Elterzeit Sie will mich nicht mehr in arbeit . Also kann Sie das ??
von
daria.s2
am 03.02.2017, 15:16
Antwort auf:
Kündigung Minijob
Solange Du in EZ bist darf man dir nicht kündigen. Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Und auch egal ob du daheim bist oder arbeitest.
Es gibt nur wenige Ausnahmen dabei, eine wäre wenn der betrieb schließt und der AG eine Ausnahmeerlaubnis hat und ansonsten nur dann wenn du die Kündigung selbst herbeiführst zB weil du klaust oder sonstwas.
Sollte Deine Chefin Dir kündigen, dann ganz dringend zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen und zwar schnell. Die Fristen sind zeitlich eng.
Mitglied inaktiv - 03.02.2017, 20:56
Antwort auf:
Kündigung Minijob
Erstmal danke fuer Ihre antwort :) Aber ich habe noch eine frage was ist wenn ich bin bis 24.04.2017 in Elterzeit und am 25.04 bekome ich eine kündigung . Darf Sie so machen ??
von
daria.s2
am 04.02.2017, 12:27