Kobrafunny
Guten Tag, ich bin in der 16 sw und war die letzten 5 Wochen krankgeschrieben durch meine FA aufgrund eines Rheumaschubs. Zur weiteren Erklärung das Rheuma befindet sich in den Kreuzdarmbeinen d.h grob gesagt in den Hüften. Laut allen Ärzten wird eine Besserung mit vorranschreitender Schwangerschaft (Gewichtszunahme, Druck und Weitung der Hüften) unwahrscheinlich. Sitzen, laufen und stehen ist mir teilweise nur unter hohen Schmerzen möglich. Ich arbeite auf dem Büro, also eine sitzende Tätigkeit und ich arbeite sehr gerne. In den letzten Jahren habe ich in solchen Situationen Medikamente genommen und den Alltag weiter fast normal bestritten. Aufgrund der Schwangerschaft kann ich die Medikamente nicht nehmen, sodass eine Besserung nicht so schnell zu erwarten ist. Zudem mache ich mir große Sorgen um das Kind wegen der ständigen Schmerzen. Psyche lässt mich langsam im Stich! Heute habe ich mir durch zuviel Liegen zusätzlich einen Nerv im Rücken eingeklemmt , sodass mir jetzt auch noch Brustbein und Rücken das Leben schwer machen...Alles zum heulen... Anfänglich sprach meine FA dann von Beschäftigungsverbot, wenn es nicht besser wird, aktuell sagt sie aber das sie das doch nicht ausstellen kann, da es sich um eine Krankheit handelt, verstehe ich, wenn ich ein Bein gebrochen hätte, aber bei mir bedingt das eine das andere...Ich kann also die Begründung nicht nachvollziehen... Meine Krankenkasse sagt ein BV kann auch der Hausarzt ausstellen, dieser sagte mir aber er hätte keine Ahnung davon und wüsste nicht was es rechtlich für ihn bedeutet... Er würde mir das Krankheitsbild und die Problematik zur Schwangerschaft aber gerne bescheinigen. Meine Rheumatologin sagt das gleiche und sagte ich solle ihr Formulierungen dafür an die Hand geben...Sie schreibt mir dann was... Bei diesem ganzen durcheinander komm ich irgendwie selber nicht mehr mit. Kann man in meiner Situation überhaupt ein BV bekommen? Oder ist das völlig absurd? Kann mir der Betriebsarzt weiterhelfen oder schreibt der mich auch "nur" krank? ICH möchte auf keinen Fall ins Krankengeld kommen, da dies sehr große finanzielle Einbußen zur Folge hätte. Ich möchte aber auch nicht um ein BV kämpfen, wenn es mir nicht zusteht. Ihre neutrale Meinung wäre mir wichtig. Vielen Dank.
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus. Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Zuständigkeiten: Der Betriebsarzt wäre für die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen durch die Tätigkeit zuständig. Hier in deinem Fall ist die Tätigkeit nicht gefährdend, du brauchst keinen Betriebsarzt. Für ein Attest ist der behandelnde Arzt (eben der Rheumatologe) zuständig. 2. BV oder AU. Es gibt da Regelungen was die Abgrenzung BV oder AU betrifft. a) Du hast keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, sondern eine Vorerkrankung die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht, da kommt nur eine AU in Frage. b) Du bist mit so starken Schmerzen gar nicht mehr arbeitsfähig. Das spricht ebenfalls nur für eine AU. Leider wissen viele Ärzte nicht so genau Bescheid, und die KK versuchen sich z.T. gerne mit dem BV der Kosten für das Kassenbudget zu entledigen. Aber da du die rechtliche Situation wissen wolltest, aus meiner Sicht ist das eindeutig die Indikation für eine AU, und damit bist du genau so gut oder schlecht gestellt wie alle anderen kranken Frauen auch. Pathologische Schwangerschaftsverläufe sind AU.
Sternenschnuppe
Soll nicht böse klingen, bitte nicht falsch verstehen, aber solche Probleme sind bei Deiner Grunderkrankung leider absehbar gewesen. Es liegt an der Krankheit, nicht an der Schwangerschaft selbst. Hier kommt nur eine Krankschreibung aufgrund des Rheumas in Frage. Diese Monate werden leider beim Elterngeld mit 0€ berechnet, da sie nicht schwangerschaftsbedingt ist. Sorry.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich bin Selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert mit Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Nun versuche ich herauszufinden, ob auch ein Berufsverbot den Status einer Krankschreibung hat, sprich ob meine Krankenkasse nach Ablauf der 6 Wochen zahlen müsste, oder ob dies nur im Falle einer Krankschreibung wäre? Ich w ...
Hallo zusammen, Ich war jetzt 14 Wochen aufgrund einer Fehlgeburt krankgeschrieben. Nun bin ich seit 3 Tagen wieder ganz normal mit 8 Stunden am Tag arbeiten und habe gerade festgestellt, dass ich wieder schwanger bin (freu). Nun habe ich Angst es meinem AG mitzuteilen. Ist es jetzt schon wieder möglich ins BV geschickt zu werden oder muss ich ...
Hallo liebe Frau Rechtsanwältin, ich habe folgende Frage Ich arbeite im medizinischen Bereich hauptsächlich im Nachtdienst die natürlich sehr gut bezahlt werden. Meine Frage ist wenn ich schwanger werden würde wie genau wird dann im Berufsverbot mein Mutterschutzgeld gezahlt? Ich habe oft gelesen das der Durchschnitt der letzten 3 Monat ...
Hallo, ich weiß, dieses Thema wurde schon häufiger behandelt, allerdings wurde meine Frage dazu glaube ich bisher nicht beantwortet. Ich bin Tierärztin und wurde in meiner Schwangerschaft trotz prinzipieller Arbeitsbereitschaft ins BV geschickt. Nun hat man als Tierarzt ja eine Fortbildungspflicht. Während der Elternzeit ruht diese. Aber wie is ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme ein Berufsverbot Pflichtbedingt durch meinen Betrieb da ich schwanger bin und keinerlei Tätigkeit für Schwangere in meinem Vollzeit Betrieb geeignet ist. Jetzt möchte ich wissen gilt, das Berufsverbot dann auch gleichzeitig für meinen Minijob im sozialen Bereich? Danke schon einmal im Voraus, für Ih ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier im Forum für uns da sind. Es ist nicht selbstverständlich solche Fragen wann und wie man möchte beantwortet zu bekommen. Jetzt zu meinem Anliegen: Ich habe zum 2. Mal ein Berufsverbot in Folge erhalten. ungefähr so: schwanger-> Berufsverbot->Elternzeit Die Elternzeit von meinem erst ...
Hallo , ich bin aktuell Schwanger und bin seit dem 28.05 krankgeschrieben bis zum 10.07. Da ich mit einer ähnlichen Diagnose im März vor meine Schwangerschaft krankgeschrieben war befinde ich mich derzeit im Krankengeld . Nun hab ich während der Au ein ärztliches Beschaftigubgsverbot bekommen was am 17.06 begonnen hat . Nun zahlt die Krank ...
Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicher ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Die letzten 10 Beiträge
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung