Frage: Krankenversicherung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, vorab schon einmal vielen Dank für die hier gebotene Hilfe. Meine Situation ist wie folgt. Vor der Geburt Befristetes Arbeitsverhältnis Anschließend kurzzeitig arbeitslos mit ALG I Bezug dann Mutterschutz Nach der Geburt Elternzeit und Elterngeldbezug Jetzige Situation (Zusammenlebend mit zwei Kindern und deren Papa - nicht verheiratet) Elternzeit und Elterngeldbezug endet in Kürze Kein Betreuungsplatz fürs Kind daher keine Berufstätigkeit möglich. ALG I Bezug ausgeschlossen wegen der fehlenden Kinderbetreuung. De facto bin ich in Kürze sozusagen Hausfrau ohne jegliches Einkommen. Und da beginnen die Probleme und Fragen. Mein Partner verdient nicht soviel, dass er uns alle vier versorgen könnte. Also habe ich Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt. Außerdem das Landeserziehungsgeld, das es hier in Sachsen noch gibt. Damit kämen wir über die Runden und müssten nicht ins ALG II rutschen. Allerdings habe ich nun mit der Krankenkasse gesprochen und erfahren, dass ich mich freiwillig versichern müsste und mtl 170 Euro Beitrag aus eigener Tasche zahlen müsste. Damit wird es dann schon wieder knapp. Nun steht die Frage im Raum, ob ich mich doch an das Jobcenter wenden muss und Grundsicherung beantrage, damit meine Versicherungsbeiträge übernommen werden? Ich würde das eigentlich sehr gern vermeiden, da das so ein immenser bürokratischer Aufwand ist. Oder kann ich auch NUR die Übernahme meiner KV Beiträge beim Jobcenter beantragen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße

von JoMamaHanna am 05.10.2016, 11:20



Antwort auf: Krankenversicherung in Elternzeit

Hallo, das ist so korrekt, sie müssen sich dann an den Jobcenter wenden, die schnüren ein individuelles Paket für Sie. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Krankenversicherung in Elternzeit

Du kannst Dich beitragsfrei familienversichern und sein Netto steigt. Das Jobcenter würde hier rasch bei der Betreuungssuche helfen, ab eins gibt es einen Anspruch und Dir kann zugemutet werden zumindest Teilzeit zu arbeiten. Dein Partner kann je nach Hauptjob auch einen Nebenjob annehmen um sein Einkommenn zu steigern. Der Staat finanziert nur in unverschuldeten Notlagen. Die ist hier nicht gegeben.

von Sternenschnuppe am 06.10.2016, 16:16



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