Hallo, ich bin geschieden und habe einen Titel für den Mindestunterhalt, welcher vom Kindsvater aktuell nicht mehr gezahlt wird. Ich erhalten deshalb seit September 2016 den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Nun hat mir der Kindsvater die Differenz zwischen dem Unterhaltsvorschuss und seinem Mindestunterhalt direkt auf mein Konto überwiesen. Darf ich das Geld behalten, oder muss ich es an das Jugendamt zahlen? Die Mitarbeiterin vom Jugendamt meinte am Telefon, ich dürfte es behalten, aber so ganz traue ich der Sache nicht. Wie ist die Gesetzeslage hier? Will wirklich sicher sein und habe ehrlich gesagt nicht mehr viel Vertrauen in die Mitarbeiter unseres Jugendamtes. Mindestunterhalt sind 297 € - Derzeit bekomme ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt über 201 €, Kindsvater hat mir nun 96€ überwiesen und will dies auch monatlich zahlen. Muss ich die 96€ an das Jugendamt abführen? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
von SingleMom73 am 04.04.2017, 13:20