Hallo Frau Bader,
mein Ex-Partner ist wieder verheiratet und hat mit seiner Ehefrau ein Kind. Der Unterhalt für unser gemeinsames Kind wurde tituliert und bisher regelmäßig gezahlt. Nun hat mein Ex angekündigt, für 4 Monate in Elternzeit zu gehen und für diese Zeit die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung gefordert.
Muss ich darauf eingehen oder kann ich für die Elternzeit auf Zahlung des titulierten Unterhaltes bestehen und diesen ggf. vollstrecken lassen sobald die Unterhaltszahlung geringer ausfällt als tituliert oder gar ganz ausbleibt?
Freundliche Grüße
"Nur die Ex"
von
NurdieEx
am 09.04.2017, 15:07
Antwort auf:
Kindesunterhalt während der Elternzeit
Hallo,
nein, in der Zeit muss er weiter voll zahlen.
Liebe GRùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2017
Antwort auf:
Kindesunterhalt während der Elternzeit
Lustiges Kerlchen. Das geht natürlich nicht.
Verweise ihn an das Gericht, da kann er beantragen dass der Titel angepasst wird wegen dem zweiten Kind , sofern er nicht genug verdient.
Weißt Du was er netto hat ?
Elternzeit ist seine Entscheidung, solange er sich diese leisten kann, Unterhalt geht vor.
Mit dem Titel kannst Du sofort pfänden lassen.
von
Sternenschnuppe
am 09.04.2017, 15:22
Antwort auf:
Kindesunterhalt während der Elternzeit
Das neue Kind wurde im Titel bereits berücksichtigt.
Dass er nicht einfach so den Titel ändern kann, ist klar, aber käme er vor Gericht damit durch?
von
NurdieEx
am 09.04.2017, 18:19
Antwort auf:
Kindesunterhalt während der Elternzeit
Nein, es ist eine mutwillige Reduzierung des Einkommens.
Das zählt nicht und damit wird er nicht durchkommen.
Aber Du kannst ihm ja sagen, dass seine Frau dann verpflichtet ist ihm Betreuungsunterhalt zu zahlen, sie wird dann ja sicherlich arbeiten ( oder wollen sie zusammen Zuahause bleiben ? )
Somit kann er dann seine Einbußen ausgleichen und weiterhin seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen.
von
Sternenschnuppe
am 09.04.2017, 21:49
Antwort auf:
Kindesunterhalt während der Elternzeit
Danke!
von
NurdieEx
am 12.04.2017, 22:25