Sehr geehrte Frau Bader, wir haben 5 Kinder (12,10,6,5, 4 Monate).
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, Die Haushälfte neben uns ist verkauft, unsere gemietet.
Die Haushälfte wurde im Dezember 2014 verkauft. Alles war gut, bis die Nachbarn im September letzten Jahres der Meinung waren unseren Vermieter dazu überreden zu wollen unsere Haushälfte zu verkaufen und uns zu kündigen. Das hat nicht geklappt da der Interessent aufgrund der Kinderanzahl abstand vom Haus genommen hat.
Seitdem kommen ständig schriftliche Beschwerden zu unserer Wohnungsverwaltung.
Unsere Waschmaschine und Trockner liefen noch nach 22 Uhr ( die Geräte hören wir selbst kaum), unsere Kinder würden Abend um 22 Uhr noch die Treppen hinunter springen (um 20 Uhr ist grundsätzlich Ruhe, da am nächsten Tag Schule und Kita ist). Die Kinder sind nur in der Woche zu hören, am Wochenende nie.
Mittlerweile sagt die Nachbarin das unsere Kinder um 13 Uhr aus dem haus gestürmt kommen und alle Nachbarn müssten fluchtartig ihre Terrassen verlassen weil die Lautstärke unerträglich wäre.
Dazu muss ich sagen das unsere beiden Gr0ßen frühestens um 13:30, spätestens um 16 Uhr zu Hause sind, machen Ihre Hausaufgaben und sind dann meist mit Freunden unterwegs.
Alle anderen Nachbarn hören nichts.
Wir selbst werden nicht von den Nachbarn angesprochen, die Beschwerden erfolgen ausschließlich per Email an die Verwaltung.
Nun möchte die Nachbarin das ganze übers Ordnungsamt laufen lassen und Unterschriften gegen uns sammeln.
Was droht uns in dem Fall?
Es ist uns kaum möglich die Kinder irgendwo anzubinden oder das Baby ständig ruhig zu halten.
Ich danke Ihnen
von
mama0407
am 05.04.2017, 20:34
Antwort auf:
Kinderlärm
Hallo,
kann ich super verstehen.
Wir wohnen auch in einem Doppelhaus in einer absoluten Rentnergegend und werden schon von den Nachbarn angesprochen, wenn unser Siebenjähriger einen Tobsuchtsanfällen kriegt, zum Beispiel weil die Fußnägel geschnitten werden müssen.
Ich finde es auch nervig, dass man andauernd den Kinder ermahnen muss, nicht so laut zu sein. Das kann es ja eigentlich nicht sein.
Aber, ich fasse es zusammen, Kinder dürfen lärmen, zumal sie auch zum größten Teil noch eher klein sind.
Dann hätten die Leute eben die Haushälfte nicht kaufen dürfen, die haben ja sich sehen, dass im Garten Spielgeräte etc. stehen.
Jetzt noch die Standard Antwort mit Urteilen:
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten.
Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf.
Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2017
Antwort auf:
Kinderlärm
Woher weißt du denn dass die schriftlichen Beschwerden zur Hausverwaltung kommen? Leitet die Hausverwaltung sie an euch weiter, oder welche Konsequenzen soll das haben?
Mitglied inaktiv - 05.04.2017, 21:06
Antwort auf:
Kinderlärm
Weil wir Grundsätzlich von unserer Verwaltung einen Anruf bekommen mit der bitte im Büro zu erscheinen. Die Emails werden uns dort wortwörtlich vorgelesen.
Die Verwaltung macht nichts, ist aber dazu verpflichtet uns darüber im Kenntnis zu setzen. Da die Nachbarin aber jetzt übers ordnungsamt gehen will, muss die Hausverwaltung, laut ihrer Aussage, eben handeln.
von
mama0407
am 06.04.2017, 07:03
Antwort auf:
Kinderlärm
Liebe Frau Bader.
Ich danke Ihnen vielmals. Natürlich versuchen wir Grundsätzlich dafür zu sorgen das unsere Kinder sich ruhig verhalten, das funktioniert aber eben nicht immer. Wir haben Kinder die sich in Pubertät und Trotzphase befinden, da ist das beruhigen eben nicht immer einfach. Das lächerliche daran ist, das die Nachbarin selbst 2 Kinder hat (etwa 7 und 2 Jahre alt)
Und Erzieherin in der ansässigen Kita ist.
Mittlerweile hat ein Anruf beim ordnungsamt und Mieterbund ihre Aussagen bestätigt. Kein anderer Nachbar hat ein Problem mit unseren Kindern, im Gegenteil, alle loben uns wie lieb und gut erzogen die Kinder sind, zuvorkommend und gut gekleidet.
Nur eben die eine Person nicht. Es muss nur leider auch solche Menschen geben.
Und ja, die Nachbarin wusste bereits vorm Einzug das wir (zu dem Zeitpunkt) 4 Kinder haben.
von
mama0407
am 06.04.2017, 11:48
Antwort auf:
Kinderlärm
Die haben also die eine Haushälfte und euer Vermieter wollte seinen Teil auch verkaufen. Würde mich nicht wundern wenn die versuchen euch da raus zu ekeln weil die selbst die Hälfte auch kaufen wollen - oder einer von denen aus der Familie/Freunde/Bekannte. Ist zwar reine Mutmassung, aber der verdacht liegt halt recht nahe. Interessant wäre also in welchem Verhältnis der abgesprungen Kaufinteressent war ...
Ach ja, Kauf bricht Miete nicht. Würde ich die mal nett drauf hinweisen. Selbst wenn wer die Hälfte kaufen würde, es dürfte mit 5 Kindern es fast unmöglich sein euch aus dem Haus zu bekommen. Selbst wenn wegen Eigenbedarf und Räumungsklage das vor Gericht geht.
Mitglied inaktiv - 06.04.2017, 13:25