Hallo Frau Bader,
ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe im Moment auch in Deutschland. Ich habe 2 Kinder, für die ich auch Kindergeld bekommen. Nun möchte mein Ehemann umsiedeln. Er möchte in die Türkei umziehen. Das heisst, wir werden uns in Deutschland abmelden.
Ich habe mal gehört, dass man, sofern man deutsche Staatsbürger ist, auch im Nicht-EU-Land Kindergeld beantragen kann. Das dies zwar dann nicht die gesamte Summe ist, sondern nur ein gewisser Teil von der normalen Kindergeldsumme.
Oder unter welchen Bedingungen kann ich noch weiter Kindergeld beantragen?
Könnten Sie mir in dieser Hinsicht bitte weiterhelfen? Jetzt schon ein grosses DANKESCHÖN für eine baldige Antwort.
Bis bald
nevin
von
nevin_
am 09.02.2012, 11:07
Antwort auf:
Kindergeld im Ausland
Hallo,
Ansprüche haben Sie nur, wenn Ihr AG D ist bzw Sie weiterhin in D Steuern zahlen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2012
Antwort auf:
Kindergeld im Ausland
Also soweit ich weiß muss Du Deinen Wohnsitz und auch Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschalnd haben.
Nur z.B. Diplomaten können auch Kindergeld im Ausland beziehen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.02.2012, 11:17
Antwort auf:
Kindergeld im Ausland
Also, ich habe gerade noch mal nachgelesen und das hier gefunden:
Berechtigte Personen:
Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes erhält Kindergeld,
wer
-in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
-im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Jetzt ist also die Frage: bleibt Ihr trotz Umzug in Deutschland einkommenssteuerpflichtig (also z.B. angestellt in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen mit deutschen Abrechnungen, Steuern, Sozialversicherungsabgaben etc.) - dann gibt es weiterhin Kindergeld. Zahlst Du bzw. Dein Mann KEINE Steuern mehr in Deutschland gibt es auch kein Kindergeld mehr.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.02.2012, 11:28