Hallo Frau Bader, ich wohne zur Zeit in Frankfurt a. Main, bin also für das Kindergeld und Elterngeld hier auch bei den Ämtern gemeldet. Wie läuft das denn, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe? Bei mir würde es Mainz, RLP werden. Muss ich mich selbst bei den zuständen Ämtern hier "abmelden" und dort "anmelden"? Auch werde ich mit meiner Tochter ohne den Vater dort hinziehen. Gibt es einen Mindestbetrag an Unterhalt, mit dem ich vorab dann rechnen kann? Der Kindsvater ist berufstätig auf selbstständiger Basis. Das Einkommen schwankt monatlich, je nach dem wie viele Aufträge im Monat bearbeitet wurden. Er kann mir zur Zeit auch so schon einen Betrag monatlich geben für Einkäufe etc. weil ich meinen Mietanteil zur Wohnung selbst noch zahlen muss und dann sonst mit Elterngeld und Kindergeld grad bei 0€ rauskommen würde.... So pauschal kann man es sicher nicht sagen, aber ich wüsste schon gerne, mit was ich mindestens rechnen kann, da ich auch wissen muss, wie viel ich für eine Wohnung zahlen kann. Falls es so pauschal geht... Vielen Dank schon mal LG
von MäuschenFfm am 28.05.2014, 11:40