Kind krank unbezahlt! AG zieht Überstunden und Gehalt ab

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kind krank unbezahlt! AG zieht Überstunden und Gehalt ab

Hallo Frau Bader, vorab, mein AG übernimmt nur 5 Tage Lohnfortzahlung, der gesetzlich festgelegten 10 Tage zur Kinderbetreuung im Krankheitsfall. Die anderen 5 zahlt meine KK. Die 5 Tage über meinem AG habe ich schon ausgeschöpft. Tag 6-10 habe ich bei meiner KK eingereicht. Nun sehe ich, das ich zum einen x Euro weniger bekommen habe UND das mir zugleich, für die Tage 6-10 (+ noch einen Tag, an dem mein Kind krank war) von meinem Stunden Konto abgezogen wurden. Dh, ich hatte zum Glück PLUS Stunden, die ich irgendwann geleistet habe, die mir abgezogen wurden (45,6 Stunden) sind UND ich habe die Differenz der 5 (6) Tage abgezogen bekommen. Wenn ich keine Überstunden gehabt hätte, wäre ich im MINUS auf meinem Zeitkonto gewesen. Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, ist, warum wird mir Geld weniger ausgezahlt und Überstunden abgezogen. Ist das nicht doppelt *berechnet*. Ich fühle mich etwas betrogen. Entweder um Geld oder um Stunden. Ich habe bei unserem BR nachgefragt, und die Aussage war, das es dafür keine Betriebsvereinbarung direkt gibt. Ich würde verstehen, wenn mir die Stunden abgezogen werden und ich 100% Lohnfortzahlung bekommen würde, oder ich meine Stunden behalte und das Geld bei der KK einfordere. Wie verhalte ich mich nun am besten? Was sind meine Rechte? Vielen Dank, für Ihre Bemühung. MFG blueeyeangel

von sarublueeye am 11.10.2012, 22:47



Antwort auf: Kind krank unbezahlt! AG zieht Überstunden und Gehalt ab

Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben Anspruch auf 10 Tage vom AG m Zahlung der KK. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: Kind krank unbezahlt! AG zieht Überstunden und Gehalt ab

Das geht so nicht. Entweder keine Freistellung durch den AG und dann Kinderkranktage durch die KK mit der Folge, dass der AG diese Tage nicht bezahlt oder Abzug der Ueberstunden bzw. Abzug von Stunden. Der BR bringt da wohl was durcheinander. Falls Ihr AG die ersten 5 Tage so abgelten will steht Ihnen auch Geld von der KK zu.

von Lina_100 am 11.10.2012, 23:32



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