Kann mein Chef eine Anstellung nach der Elternzeit ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein Chef eine Anstellung nach der Elternzeit ablehnen?

Hallo, Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Praxis mit 8 Mitarbeitern und zwei weitern Mitinhabern. Nun wurde ich als Vollzeitbeschäftigte schwanger. Kurz nach mir ebenfalls noch zwei Kolleginnen. Darauf hin musste meine Chefin einige Kooperationen kündigen, da sie so schnell kein neues personal bekam. Nun wollte ich eigentlich nach zwei Jahren elternzeit wieder auf 450€ anfangen dort zu arbeiten. Leider meinte meine Chefin, dass aktuell keine Räumlichkeiten frei wären (haben gemeinsam den belegungsplan durchgeschaut). Aktuell bin ich nun bei einer bekannten meiner Chefin die ebenfalls eine Praxis hat auf 450€ untergekommen. Meine elternzeit habe ich um ein weiteres Jahr verlängert aber wie geht es danach weiter?! Habe ich nicht einen Anspruch auf meinen alten Job? Wie sind meine Rechte und was kann ich tun?! Vielen Dank im Voraus.

von Kerhen am 03.11.2020, 09:56



Antwort auf: Kann mein Chef eine Anstellung nach der Elternzeit ablehnen?

Hallo, Sie haben Anspruch auf die VZ-Stelle. Aufgrund des Anzahl der Mitarbeiter jedoch nicht auf TZ. Da Sie VZ nicht arbeiten wollen/ können, können Sie den Vertrag nicht erfüllen und müssen kündigen. Wenn Sie VZ arbeiten wollen, haben Sie einen Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2020



Antwort auf: Kann mein Chef eine Anstellung nach der Elternzeit ablehnen?

ja du hast anspruch auf deinen alten job, aber der war ja vollzeit.

von WonderWoman am 03.11.2020, 10:05



Antwort auf: Kann mein Chef eine Anstellung nach der Elternzeit ablehnen?

du hast nur anspruch auf den alten vollzeitjob. kündigen kann dich die chefin erst ab dem 1. tag, den du nach er elternzeit vollzeit da warst. tz anspruch besteht hingegen nicht. da betrieb unter 15 mitarbeiter. auch tz während der ez ist hiervon betroffen. du darst aber mit vorheriger genehmigung der chefin woanders, auf die ez befristet, tz arbeiten. bis zu 30 h. wenn du nach der ez die vollzeit nicht arbeiten kannst, müsstest du kündigen wenn sie dir keine tz anbietet.

von mellomania am 03.11.2020, 12:55



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