Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gleich nach der Geburt einen Antrag gestellt und um eine Verschiebung von bis zu 12 Monaten Elternzeit bis zum 8. Geburtstag gebeten. Kann ich trotzdem nach Ablauf der ersten beiden Jahre Elternzeit das dritte Jahr weiter Elternzeit nehmen? Vielen Dank!
von Style am 08.06.2014, 22:07