Hallo Frau Bade, ich bin Lehrerin (noch keine Lebenszeitverbeamtung) und zur Zeit in Elternzeit. Im Januar soll ich an meiner alten Schule wieder anfangen, die von meinem Wohnort relativ weit entfernt ist. Deswegen wollte ich mit 43% wieder beginnen um eine 3 Tage Woche zu haben, damit sich die Pendelei lohnt und die Kinderbetreuung gewährleistet ist. An unserem Wohnort ist sie leider zeitlich sehr beschränkt. Leider siht das meine Rektorin anders und möchte mich mehr als 3 Tage einsetzen und nur in Fächer und Klassen, in die ich mich neu einarbeiten muss. Vorausschauend habe ich meine Elternzeit offiziell bis Juni 2013 verlängert. Nun habe ich ein Angebot eines anderen Arbeitgeber dor 3 Tage in dem Bereich zu arbeiten, den ich gelernt habe. Nun ist die Frage: Darf ich das? Wenn ja wie ist das mit der KK geregelt? Darf ich überhaupt woanders arbeiten? Einen Vesetzungsantrag zum nächsten Schuljahr habe ich bereits gestellt. Vielen Dank Martina
von nini80 am 09.11.2012, 19:58