Guten Morgen Frau Bader,
ich habe die Woche meinen Ex-Mann dazu aufgefordert mir die letzten 12 Monate seiner Gehaltsabrechnungen und den Betrag seiner Privaten Krankenversicherung vorzulegen.
Kann er das selbst vornehmen, obwohl keine Bestandsschaft beim JA vorliegt?
Und muss er mir trotzdem die Unterlagen vorlegen, auch wenn er sich darum kümmern möchte?.....Oder muss ich das hinnehmen, was das JA ausrechnet ohne einen Blick darauf geworfen zu haben.
LG Nadi28
von
Nadi28
am 18.01.2013, 06:23
Antwort auf:
Kann die Unterhaltsberechnung vom Vater beim Jugendamt selbst vorgenommen werden
Hallo,
er muss es dem JA o einem RA vorlegen - Sie können doch das gar nicht ausrechnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2013
Antwort auf:
Kann die Unterhaltsberechnung vom Vater beim Jugendamt selbst vorgenommen werden
ich kenn das normal nur so das er es nur dem jugendamt vorlegen muss und nicht dir
von
tanja150784
am 18.01.2013, 08:48
Antwort auf:
Kann die Unterhaltsberechnung vom Vater beim Jugendamt selbst vorgenommen werden
Soweit mir bekannt ist, muss derjenige bei dem das Kind lebt den Auftrag zur Unterhaltsermittlung beim Jugendamt machen.
Mach doch einfach eine Beistandschaft oder nimm Dir einen Anwalt.
von
Sternenschnuppe
am 18.01.2013, 13:18
Antwort auf:
Kann die Unterhaltsberechnung vom Vater beim Jugendamt selbst vorgenommen werden
hallo
dir muss er garnichts vorlegen, er kann natürlich auch zum ja oder anwalt gehem und den uh berechnen lassen.
gruß
von
CKEL0410
am 18.01.2013, 14:34