Hallo
Eine Freundin ist schwanger im 6. monat. Sie bezieht aber dann als Zuschuss Hartz IV, weil das Elterngeld nicht ausreichen wird. Nun die Frage: kann das Jugendamt oder jobcenter einem vaterschafttest verlangen, wenn der Vater unbekannt ist?(wegen Unterhalt) Es Kommen wohl 3/4 Typen in Frage und ein Test für jeden der 3/4 ist ganz schön teuer und Adresse weiß sie von 2 deren auch gar nicht.. Oder wird dann einfach kein Vater angegeben?
Lg
von
Sweetmia1
am 27.10.2014, 14:18
Antwort auf:
Kann das Jugendamt / Jobcenter Vaterschaftstest verlangen
Hallo,
das AMt kann sie zu nichts zwingen. Aber es muss auch nichts zahlen, wenn die KM ihren Pflichten nicht nachkommt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2014
Antwort auf:
Kann das Jugendamt / Jobcenter Vaterschaftstest verlangen
Klar kann und mess es das.
Der Vater des Kindes ist für Kind und Mutter unterhaltspflichtig. Das Jobcenter und JA müssen doch herausfinden, wo sie sich das Geld wieder zurück holen das sie der Schwangeren bzw. jungen Mutter auszahlen.
von
Pamo
am 27.10.2014, 15:39
Antwort auf:
Kann das Jugendamt / Jobcenter Vaterschaftstest verlangen
Dann muss sie eben auf Sozialgelder verzichten.
Entweder arbeitet sie mit oder nicht, das entscheidet sie.
Möchte sie denn nicht wissen von wem sie ein Kind bekommt ?
von
Sternenschnuppe
am 27.10.2014, 21:09