Kann AG unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Elternzeit befristen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann AG unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Elternzeit befristen?

Hallo! Im Herbst endet meine Elternzeit und ich möchte gerne wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren (Unbefristetes Arbeitsverhältnis, kleines Büro mit 11 Personen). Jedoch statt 39,5 h/wo, möchte ich nur noch Teilzeit für 24 h/wo arbeiten. Dies wurde auch mündlich schon letztes Jahr mit meinem Arbeitgeber besprochen. Nun wurde mir ein auf ein Jahr befristeter Vertrag angeboten mit der gewünschten Stundenzahl. Argumentation des AGs war, dass im nächsten Jahr das Arbeitspensum noch recht hoch ist und danach weiß man ja nicht, wie es aussieht. Kann mein AG das Arbeitsverhältnis befristen (ich bin schon 9 Jahre bei der Firma)?Was, wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe? Hat dann mein altes Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit Bestand? Danke für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 30.06.2014, 14:14



Antwort auf: Kann AG unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Elternzeit befristen?

Hallo, das Problem ist, dass Sie kein Anspruch auf Teilzeit haben. Sie müssen also sehen, dass Sie sich gütlich mit dem Arbeitgeber einigen.wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben und er auf stur schaltet,haben Sie gar keine TZ. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



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