Hallo, ich schreibe im Auftrag meiner Frau. Sie hat seit Mitte Dezember ein individuelles Beschäftigungsverbot. Nun liegt sie seit 4 Wochen im Krankenhaus weil sich der Muttermund geöffnet hat. Es wurde um die verbleibenden 5mm eine Cerclage gelegt, derzeit ist die Lage stabil. Die Frage ist nun, ob wir dies melden müssen und sich das Beschäftigungsverbot in eine Krankheit umwandelt oder ob das BV ganz normal weiter läuft. Sie wird wohl bis zum Ende der SS im Krankenhaus bleiben müssen. Wir finden hierzu keine sicheren Quellen. MfG anolbi
von anolbi am 17.02.2015, 16:22