Hallo Frau Bader,
Ich wende mich heute mit einer Frage zur Berechnung meines Elterngeldes an Sie.
Zur Situation:
Meine Tochter ist im Januar 2016 geboren. Für sie habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen (also bis Januar diesen Jahres). Nun bin ich wieder schwanger.
Eigentlich wollte ich im August wieder anfangen zu arbeiten.
Nun meine Fragen dazu:
1. Wie berechnet sich das Elterngeld und Mutterschaftsgeld für Kind zwei wenn ich jetzt doch nicht wieder im August anfange zu arbeiten? Welche Monate werden zur Berechnung heran gezogen?
2. Bei Kind eins war ich immer mal wieder wegen schwangerschaftsbedingter Rückenschmerzen krank geschrieben (keine BV). Wenn dies bei Kind zwei auch sein sollte und ich für längere Zeit krankgeschrieben werde, wie wird das Elterngeld dann berechnet?
3. Wenn ich jetzt in der Elternzeit mit einem 450 Euro Job starte. Wie wird das Elterngeld dann berechnet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Hasenschatz
am 19.05.2017, 09:50
Antwort auf:
In Elternzeit wieder schwanger. Wie berechnet sich das Elterngeld?
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin von Kind zwei mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2017
Antwort auf:
In Elternzeit wieder schwanger. Wie berechnet sich das Elterngeld?
Nun, alles seit Februar zählt mit 0€ für das neue Elterngeld.
Zum neuen Mutterschutz kannst Du die laufende Elternzeit beenden.
Was ist denn bereits geklärt wegen der Arbeitsaufnahme und welchen Umfang an Kinderbetreuung hast Du ab August ?
von
Sternenschnuppe
am 19.05.2017, 10:20
Antwort auf:
In Elternzeit wieder schwanger. Wie berechnet sich das Elterngeld?
Wann ist denn Entbindungstermin?
Mutterschaftsgeld
EZ beenden zum neuen Mutterschutz. Dann gibts volles Geld für 6 + 8 Wochen.
Elterngeld
Es zählen 12 Monate Einkommen vor dem nächsten Mutterschutz. Wenn erst gegen Dez. 17 Entbindungstermin ist, dann wird es vermutlich nur der Mindestsatz 300Euro + Geschwisterbonus. Es sei denn, Du gehst 30 Stunden in EZ :-) Also arbeiten lohnt sich.
Krankschreibung in EZ - ergibt keinen Sinn - außer bei Teilzeit in EZ. Dann würdest Du die 6 Wochen normal weiter Geld erhalten und dann ins Krankengeld rutschen.
Die entscheidende und wichtige Frage ist, wann ist ET? :-)
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 10:21