Hasenschatz
Hallo Frau Bader, Hier bin ich nochmal mit dem Zusatz. Der ET ist der 24.2.2018 Ich habe mit meinem Arbeitgeber nich keinen Vertrag für Elternteilzeit unterzeichnet. Ich wende mich heute mit einer Frage zur Berechnung meines Elterngeldes an Sie. Zur Situation: Meine Tochter ist im Januar 2016 geboren. Für sie habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen (also bis Januar diesen Jahres). Nun bin ich wieder schwanger. Eigentlich wollte ich im August wieder anfangen zu arbeiten. Nun meine Fragen dazu: 1. Wie berechnet sich das Elterngeld und Mutterschaftsgeld für Kind zwei wenn ich jetzt doch nicht wieder im August anfange zu arbeiten? Welche Monate werden zur Berechnung heran gezogen? 2. Bei Kind eins war ich immer mal wieder wegen schwangerschaftsbedingter Rückenschmerzen krank geschrieben (keine BV). Wenn dies bei Kind zwei auch sein sollte und ich für längere Zeit krankgeschrieben werde, wie wird das Elterngeld dann berechnet? 3. Wenn ich jetzt in der Elternzeit mit einem 450 Euro Job starte. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, 1. Die letzetn 12 Mo. vor der Geburt ohne MG-Monate. Wenn Sie da arbeiten, erhöht es sich entsprechend. 2. Genauso 3. s. 1 Liebe Grüße NB
Andrea6
Zuerst mal: Kinder mit ET 24.02.2018 sind aktuell noch nicht mal gezeugt.... Zu 1.: du bekommst den Mindestsatz plus Geschwisterbonus. Zu 2.: wer nicht arbeitet benötigt keine Krankmeldung, da ohne Komsequenzen Zu 3.: die Aufnahme eines 450€ Jobs wird das Elterngeld erwas erhöhen.
Hasenschatz
Ach man, Danke für den Hinweis Andrea. Termin ist natürlich 24.01.2018. Alles recht frisch ;-)
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