Frage: In Elternzeit wieder Schwanger...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich hier bereits durch gelesen und finde nichts zu meinen eigentlichen "Problem". Mein kleiner wird im Juli 2. Ich bin bis dato noch in Elternzeit und jetzt frisch (6 SSW) wieder Schwanger. Ich habe dazu drei Fragen und hoffe sehr, dass Sie mir helfn können. Ich bin jetzt im 2 Elternzeit Jahr auf 450,- arbeiten, wird das in der späteren Elterngeldzahlung von Kind 3. berechnet oder das Gehalt vom 2. Kind?! Meine Frauenärztin würde mir ein BV aussprechen, bekomme ich dann trotzdem die Lohnfortzahlung der Minijobs? Wie läuft das im Mutterschutz? Das bezahlt ja das Bundesversicherungsamt. Bekomme ich da auch irgendwas (z.b. einen Mindestsatz oder auch über die 450,- gerechnet?) Ich danke im Vorraus herzlich und hoffe sehr, dass mir geholfen werden kann. Lieb Grüße Chrissy

von chrissyki86 am 15.05.2017, 15:56



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, sind sie jetzt mit dem dritten Kind schwanger. wichtig ist, dass sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden. Dann lebt der alte Vollzeitvertrag wieder auf (falls Sie einen solchen haben) und Sie bekommen aus diesem Lohn das Mutterschaftsgeld. 1. für das Elterngeld zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgenommen werden bei Ihnen die Monate mit MG ( Falls sie nicht nur den Mini Job haben) 2. Im Beschäftigungsverbot bekommen Sie weiter den Lohn vom Mini Job 3. Eine dritte Frage habe ich nicht gefunden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2017



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Du kündigst die laufende EZ zum neuen Mutterschutz und läßt dir den rest der EZ übertragen für später. Dann gibt es das volle Mutterschutzgeld wie bei Kind 1. machst Du das nicht, laufen EZ1 und Mutterschutz2 gleichzeitig und du bekommst wegen des ruhenden Vertrages nur den Teil von der KK, sprich bis zu 13 € am Tag. Elterngeld 2 wird berechnet aus deinem Einkommen in den 12 Monaten vor dem neuen Bezug, bei dir also aus 12x450€ und davon eben ca. 67%, plus Geschwisterbonus bis Kind1 3 Jahre wird. Da Kind 1 älter wie ein Jahr ist und auch über 2 Jahre, werden da auch keine Zeit von vor dessen Geburt mehr herangezogen. Heißt auch, da du gearbeitete hast wird das etwas mehr wie Mindestsatz - den würde es nämlich geben wenn Du nicht auf 450 € arbeiten würdest. Solltest Du ein BV bekommen bekommst Du normal dein Gehalt wie wenn du weiter normal auf 450 € arbeiten würdest.

Mitglied inaktiv - 15.05.2017, 18:08



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Vielen Dank erstmaql für die Antwort. Meine EZ geht bis zum 31.07.2017. Da bin ich dann in der 16 ssw. Beenden muss ich die aktuelle EZ dann ja nicht, oder? Sie läuft ja normal aus. Weil der MS ja erst ende Nov beginnt.

von chrissyki86 am 15.05.2017, 19:14



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Grundsätzlich ja, aber können Sie eine Betreuung nachweisen? Mutterschutzlohn im BV gibt es nur wenn tatsächlich ein BV begründet ist (und das sollte vorrangig der AG beurteilen) und die AN tatsächlich ohne die Schwangerschaft arbeiten könnte - das setzt eine Kinderbetreuung voraus. LG

von Lina_100 am 15.05.2017, 19:54



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Das kann ich gerade nicht nachvollziehen. Was hat die Kinderbetreuung mit dem BV oder dem MS zutun? (stehe auf dem Schlauch)

von chrissyki86 am 15.05.2017, 20:14



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Ganz einfach: ab Ende der EZ hast du im BV Anspruch auf das Vollzeitgehalt (sofern noch keine andere Regelung besteht) - das aber eben nur, wenn du auch so arbeiten könntest, sprich dein Kind betreut ist.

von malini am 15.05.2017, 20:36



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Ahhh, jetzt hab ich es glaub ich verstanden. Wenn ich also nachweisen könnte, dass mein dann 2 jähriger zur Tagesmutter oder im Kindergarten betreut werden könnte (platzmäßig), dann würde es sogar auf 25 Stunden /Woche gerechnet?! (wie vor der EZ meines kleinen)

von chrissyki86 am 15.05.2017, 23:02



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger...

Nicht ganz, die Betreuung müsste gewährleistet sein, d nun ihr AG kann (und muss) Sie auf einen ungefährliche Stelle setzen sofern und sobald möglich. Die Betreuung muss also tatsächlich gegeben sein, sonst kann es Schwierigkeiten geben. LG

von Lina_100 am 15.05.2017, 23:09



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit in Elternzeit, wieder schwanger

Hallo, Vor meinem ersten Kind war ich Vollzeit eingestellt und arbeitete in Nacht- und Frühschicht. In der Nachtschicht durfte ich nicht weiter arbeiten, bekam aber dank des MuSchG den Nachtschichtzuschlag weiterhin bezahlt. Jetzt arbeite ich in meiner Elternzeit (3. Jahr) Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber. Ich bin wieder schwanger und habe ...


In Elternzeit wieder schwanger

Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 17.01.2022. Wir planen ein 2. Kind und laut Berechnungen wenn alles so stimmt und wir das Glück haben könnte ich 9 Tage vor Ende der elternzeit einen positiven Schwangerschaft in der Hand halten. Aufgrund gesundheitlicher Probleme würde ich wieder ein BV bekommen. Meine Frage ist, kann mir der Arbeitgeber da...


Betriebsbedingte Pausierung von Midijob in Elternzeit, wieder schwanger

Hallo Frau Bader, ich bin in einer verzwickten Situation und habe mehrere Fragen: Bisher habe ich auf Midijob-Basis (9-12Std.) in Elternzeit bei meinem langjährigen AG gearbeitet. Bisher existiert nur mein Vollzeitvertrag. Seit September 21 hatte mein AG leider Betriebsbedingt keine Arbeit mehr für mich, hat mich also „stillgelegt“ für ca 6-8...


In Elternzeit wieder schwanger

Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Jahre EZ beantragt und bekomme elterngeld Plus bis zum 21.LM des Kindes. Jetzt möchte ich evtl doch ein weiteres Kind. Ich habe gelesen, dass ab dem 15. LM mit Null gerechnet wird(zur Berechnung des EG) , ist das richtig? Zur Berechnung des neuen EG werden also entweder die elterngeld Monate mit einbezogen, wen...


Minijob in Elternzeit, wieder schwanger und BV?

Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. ...


In Elternzeit wieder Schwanger

Meine EZ endet in April und was ist wenn ich vorher Schwanger werde, und nach der EZ wieder ins Beschäftigungsverbot gehe bekomme ich dann wieder mein vollen Gehalt bis zur Mutterschutz .???


Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan...


Noch in Elternzeit, Teilzeit anderer Arbeitgeber jetzt wieder Schwanger

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem...


Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b...


Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger

Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite...