Liebe Frau Bader,
Ich muss mich mal wieder an Sie wenden.
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantrag. Meine Tochter ist jetzt 16 Monate alt und ich gehe wieder Teilzeit arbeiten allerdings bei einem anderen Arbeitgeber.
Ich bin PKA und laut Tarifvertag stehen einer Vollzeitkraft 34 Urlaubstage zu.
Ich werde 21 Stunden verteilt auf 3 Tage a 7Std. arbeiten in einer 6 Tage Woche.
Wieviel Urlaub steht mir den zu? Soweit ich weiß den Mindestsatz von 24 Tagen allerdings habe ich auch schon gelesen das man rechnet ( nominale Urlaubstage/ Arbeitstage pro Wochextatsächliche Arbeitstage)
Das wären dann 34/6x3= 17 Tage!
Aber ich dachte die Mindestzahl wäre 24 Tage die man bekommen muss.
Es wäre lieb wenn Sie mich aufklären könnten.
LG
Steffi
von
Beautyholic
am 23.10.2012, 16:02
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeitarbeit, Urlaubsanspruch!
Hallo,
die Mindeszahl ist doch auf Vollzeit gerechnet!
Man bekommt anteilig für die Tage, an denen man arbeitet, Urlaub
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2012
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeitarbeit, Urlaubsanspruch!
Danke,
Trotzdem bin ich etwas verwirrt. Wieviel Tage wäre das dann?
von
Beautyholic
am 23.10.2012, 16:14
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeitarbeit, Urlaubsanspruch!
Wenn Du eine 3 Tage Woche hast, dann 17 Tage. Bei einer 4 Tage Woche 23 Tage.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.10.2012, 16:52
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeitarbeit, Urlaubsanspruch!
Wenn es bei 34 Tage sind bei einer 6-Tage-Woche und 6 Arbeitstagen, dann sind das bei der Hälfte der Arbeitstage nur noch 17 Urlaubstage.
Der Vollzeitmensch kann mit seinen 34 Tagen genausoviele Wochen lang Urlaub machen, wie du mit deinen 3 Arbeitstagen und 17 Urlaubstagen!
Willst der Vollzeiter 1 Woche frei machen, braucht er 6 Urlaubstage.
Du brauchst nur 3!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.10.2012, 16:53