Hallo Frau Bader,
und ich habe noch eine Frage:
Ich war mein Leben lang Vollzeit berufstätig, bis meine Tochter zur Welt kam. Ich bin nun alleinerziehend und 2 einhalb Jahre zu Hause, um meine Tochter zu betreuen (Elternzeit), bis diese in den Kindergarten gehen kann. In diesen zweieinhalb Jahren ruht mein Arbeitsvertrag.
Nach den 14 Monaten Elterngeld werde ich von irgend etwas leben müssen und habe vor, Hartz-IV zu beantragen. Welche Voraussetzungen muss ich dazu erfüllen bzw. was muss ich beachten? Muss ich z.B. meinen zuteilungsreifen Bausparvertrag "in Sicherheit bringen"?
Ich erhalte Kindergeld und 200 Euro Unterhalt vom Kindsvater. Dieser kann mir - lt. seiner Aussage - keinen Betreuungsunterhalt zahlen, obwohl mir dieser ja eig. zusteht.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Wie kann mich das Amt in den dann restlichen eineinhalb Jahren unterstützen, bis ich wieder in Teilzeit anfangen kann zu arbeiten?
Viele Grüße nochmals
annegh~
von
annegh
am 23.06.2012, 01:44
Antwort auf:
Hartz-IV-Anspruch?!
Hallo,
leider kann ich auf Fragen, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, nicht antworten. "In Sicherheit bringen" heißt ja nichts anderes als am Staat vorbei.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2012
Antwort auf:
Hartz-IV-Anspruch?!
der bausparvertrag kann dir u.u. als vermögen angerechnet werden, das du zurückzahlen mußt. ich warne vor "in sicherheit bringen", wenn das rauskommt, hast du ein strafverfahren wegen subventionserschleichung am hals.
wenn du kein geld mehr hast, geh zur arge und stelle deinen antrag. möglicherweise werden sie aber auf den kv zukommen, da ER in 1.linie dir und dem kind zu unterhalt verpflichtet ist. wenn er wirklich nicht kann, dann wirst du h4 bekommen.
ach, wohnung ist noch wichtig, könnte sein, daß deine wohnung grade zu teuer ist, da gibt es regional ganz unterschiedliche mietobergrenzen. kannst du aber googlen.
wenn du unwesentlich höher liegst, sind sie da aber manchmal kulant, denn es wäre u.u. mühsamer und auch teurer, dir einen umzug zu zahlen....wenn es sich nur um 18 monate "kundschaft" handelt.
viel erfolg!
Mitglied inaktiv - 23.06.2012, 14:44
Antwort auf:
Hartz-IV-Anspruch?!
Können Sie nicht Teilzeit in der EZ bei Ihrem AG arbeiten? Als AE bekommen Sie vorrangig einen Krippenplatz.
von
Lina_100
am 23.06.2012, 18:19
Antwort auf:
Hartz-IV-Anspruch?!
Danke kravallie, damit kann ich schon mal was anfangen!
Der KV hat sich extra ein fast neues Auto auf Kredit gekauft, um MIR keinen Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen. Begründung für den Richter: Er brauche das Auto für die Arbeit (Pendler).
Lina, ich gebe mein Kind in keine Krippe. Es ist für sie schon schwer genug, ihren Vater nicht zu haben, da werde ich ihr nicht noch - in so früher Kindheit! - die Mama nehmen. Das kommt nämlich noch früh genug, und wird dann immer noch schwer genug für sie sein. Aber danke für die Antwort.
von
annegh
am 23.06.2012, 23:24
Antwort auf:
Hartz-IV-Anspruch?!
Reden Sie Ihrer Tochter bitte nicht ein, dass irgendetwas schon schwer genug für sie sei. Versuchen Sie den Vater zu einem regelmaessigen und intensiven Umgang anzuhalten und leben Sie Ihrer Tochter Normalitaet vor.
Ob Sie das erhobenen Hauptes arbeitend oder mit Sozialhilfe machen ist Ihre Sache, aber für Ihre Tochter ist normal und gut was Sie vorleben.
Zum Unterhalt was sagt denn das JA dazu und haben Sie beim
Amtsgericht nachgefragt, ob es dafür Beratungshilfe gibt?
von
Lina_100
am 23.06.2012, 23:42