Anspruch auf Hartz 4 nach Elterngelbezug?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Hartz 4 nach Elterngelbezug?

Hallo, ich bekomme im November das letzte Mal Elterngeld gezahlt. Ich habe bei meinem AG für 3 Jahre Elternzeit angemeldet, in der Hoffnung nach einem Jahr mit einer Teilzeitbeschäftigung anzufangen. Leider ist bei meinem AG im Moment Kurzarbeit angemeldet und daher keine Möglichkeit für mich auf eine Teilzeitstelle. Bin jetzt auf Jobsuche, aber momentan sieht es nicht gut aus. Steht mir Hartz 4 während der Elternzeit zu und wieviel ist das dann mit Kind? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß Nina

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 23:12



Antwort auf: Anspruch auf Hartz 4 nach Elterngelbezug?

Hallo, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen u der KV nicht genug beitragen kann, können Sie sich an die ARGE wenden. Wievile Sie bekommen, kann ich nicht sagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009



Antwort auf: Anspruch auf Hartz 4 nach Elterngelbezug?

wenn du die kriterien für h4 erfüllst und euer gesamteinkommen unter einer bestimmten grenze liegt, dann erhältst du h4. die miete wird übernommen, sofern sie die grenze nicht übersteigt ( unterschiedlich nach bundesland gestaffelt ) und nicht zu groß ist ( 30qm für dich+15qm für ein kind ), du bekommst einen regelsatz für dich und das kind, falls ae noch einen aebedarf. wie hoch die im einzelnen sind, müßte man ergooglen können. gehe jetzt mal davon aus, daß du ae bist. der vater ist aber auch dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. in der regel sind solche gutverdiener aber eher selten. dazuverdienen darfst du aber auch 160€.... :-)))

Mitglied inaktiv - 22.10.2009, 09:54



Antwort auf: Anspruch auf Hartz 4 nach Elterngelbezug?

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/regelbedarf.html

Mitglied inaktiv - 22.10.2009, 09:59



Antwort auf: Anspruch auf Hartz 4 nach Elterngelbezug?

hallo du kannst aber auch zum arbeitsamt gehen und dich teilzeitarbeitslos (biszu 30h)melden. das einzige was du dazu benötigst ist eine bescheinung,warum der ag dich zur zeit nicht teilzeit beschäftigen kann. du musst nur dafür sorgen das du dein kind jemand zur betreuung geben kannst. so bekommst du alg1. ich weiß es so genau,weil ich gerade das gleiche mache und ich alle informationen vom arbeitsamt habe.

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 11:02



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