Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob ich einen Anspruch auf ein beitragsfreies Kindergartenjahr habe. Hintergrund: Wir wohnen in Bayern, unsere Tochter wird vorzeitig eingeschult (also ein Kann-Kind). Dies war auch mit dem Kindergarten besprochen. Im September habe ich bei der Kindergartenleitung nachgefragt, ob wir noch irgendwelche Anträge oder so ausfüllen müssen, damit sie als Vorschulkind gilt. Die Leiterin antwortete mir, dass das alles automatisch geht und wir dann die Beiträge erstattet bekommen. Nach dieser Aussage habe ich mir natürlich keine Gedanken mehr darüber gemacht. Im April war dann die Einschreibung und dort haben wir den Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt. Der dann auch genehmigt wurde. Diese Bestätigung habe ich dann im Kindergarten abgegeben. Aber wir wurden erst ab da mit den Beiträgen freigestellt, weil erst ab Antragstellung der vorzeitigen Einschulung eine Befreiung bei Kann-Kindern gilt. Ich hatte doch aber extra im September nachgefragt, ob ich irgendetwas machen muss. Ich wäre doch sonst im September schon zur Schule gegangen und hätte den Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt. Können wir trotzdem auf die Erstattung der Beiträge seit September bestehen? Ich konnte leider im Internet nichts finden. Die Dame vom Landratsamt meinte nur, dass wir uns mit dem Kindergarten einigen sollen. Der Kindergarten könnte noch für Januar bis April 2016 einen Antrag stellen, aber 2015 ist schon abgeschlossen. Vielen Dank schon mal!
von katuscha am 09.06.2016, 09:10