Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Verkäuferin bei Peek und Cloppenburg, mit da 50 Angestellten im Haus. Mein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit würde genehmigt, aber der Chef des Hauses sagt ich muss bei 80 Stunden im Monat mit 3-4 Spät Diensten rechnen. Darf er dass? Habe ich ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten in einem Rahmen passend zu den Kita Öffnungszeiten? Lieben Dank im Voraus!

von Sandkasten am 16.05.2017, 13:33



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Hallo, entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn dort geregelt ist, dass Sie auch Spätschichten arbeiten müssen, darf er das. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Nur, wenn in deinem ursprünglichen Vertrag auch schon nur Arbeitszeiten bis 16 Uhr stehen. Ansonsten hast du kein Anrecht auf Wunscharbeitszeit - leider. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 16.05.2017, 13:36



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Nein, darauf hast Du keinen Anspruch.

von Sternenschnuppe am 16.05.2017, 17:26



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