Habe ich Anspruch auf die gleiche (!) Stelle bei meinem Arbeitgeber?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch auf die gleiche (!) Stelle bei meinem Arbeitgeber?

habe ich Anspruch auf die Gleiche (!) Stelle bei meinem Arbeitgeber, wenn ich keine Elternzeit nehme? Bzw. wie lange darf die Elternzeit SEIN, damit ich nachher auf der gleichen Stelle weiterarbeiten kann?

von spoost am 26.05.2014, 16:49



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf die gleiche (!) Stelle bei meinem Arbeitgeber?

Hallo, wenn Se keien EZ nehmen, bleiben Sie ganz normal weiter auf dem Platz (im rahmen des Vertrages kanne r Sie umsetzen). Ansonsten haben Sie, unabhängig von der Länge der EZ Anspruch auf den alten o einen verglichbaren Arbeitsplatz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2014



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