Sehr geehrte Frau Bader,
mein erstes Kind wurde am 26.05.2014 geboren. Daraufhin habe ich ein Jahr Elterngeld bekommen und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit endet am 31.05.2016. Nun bin ich wieder schwanger. Der Mutterschutz fängt am 03.06.2016 an. Voraussichtlicher Geburtstermin in der 16.07.2016. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Wenn ja, nach welchem Einkommen berechnet sich das Elterngeld?
Freundliche Grüße und vielen Dank
von
Mama2014u2016
am 04.01.2016, 20:35
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Hallo,
was ist denn in der Zeit vom 01.06.-02.06.?
Das ist wichtig zur Klärung der Höhe des Mutterschaftsgeldes.
Das Elterngeld berechnet sich nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Da Sie da nicht gearbeitet haben, werden Sie nur den Pauschalbetrag plus Geschwisterbonus erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Hi, Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 - Du bist dann ja nicht mehr in Elternzeit. Für die paar tage würde ich, wenn nicht eh Wochenende, dann Urlaub nehmen. Bekommst ja im 2ten Mutterschutz erneuten Urlaubsanspruch, falls kein Resturlaub vom Kind davor mehr übrig ist.
Elterngeld wird Mindestsatz von 300 €, plus Geschwisterbonus. hast ja kein neues Elterngeld erwirtschaftet in den 12 Monaten vor der Geburt von Kind2. Elternzeit ist dafür nicht relevant, nur die 12 Monate Elterngeld von Kind1 und Mutterschaftsmonate werden ausgeklammert - was aber bei dir dann ja eh keine wirkliche Rolle mehr spielt. Kein Einkommen, also auch kein höheres Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 20:52
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Für den Zeitraum vom 01.-02.06. werde ich Urlaub einreichen.
Also bekomme ich nur den Mindestsatz in Höhe von 300 Euro?
von
Mama2014u2016
am 09.01.2016, 14:09