Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde diese Woche eingeschult und nun haben wir erfahren, dass wir leider in 1,5- 2 Monaten umziehen müssen. Nun habe ich folgendes Problem. Wir wohnen in Berlin, wo die Kinder ja sehr früh eingeschult werden. Mein Sohn ist noch 5 Jahre alt und wird im November 6 Jahre. Nach Berliner Stichtagregelung ist er schulpflichtig. Wir ziehen nach Bayern, dort ist er aber nicht schulpflichtig. Was passiert denn nun mit ihm? Muss/ Kann er wieder in den Kindergarten? Oder kommt er ihn die Grundschule? Oder dürfen wir vielleicht wählen? Vielen Dank für ihre Hilfe!
von mapauli am 13.08.2012, 10:40