Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe ein paar Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht getrennt (im gleichen Ort) lebender Eltern.
Während der Schwangerschaft kann die Mutter ja umziehen wohin sie will (oder etwa nicht???). Aber sobald das Kind da ist, dürfte sie das dann nicht mehr ohne Zustimmung des Vaters, wenn dieser das Sorgerecht hat? Oder bekommt die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (automatisch oder auf Antrag?)? Und falls sie das nicht bekommt und der Vater die Zustimmung verweigert, muss/kann man versuchen den Umzug vor Gericht durchzusetzen? Wie wären dann dort die Chancen, wenn die (recht junge) alleinerziehende Mutter an ihren Heimatort zurückziehen will, da sie mit der Situation nicht zurechtkommt und dort Unterstützung von der Familie hätte?
Vielen Dank im Voraus!
von
KMH
am 24.03.2015, 22:07
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
die Mutter darf hinziehen wo sie will. Der KV darf beim Kind nur mitentscheiden, wenn er Sorgerecht hat. Also Ehe oder fw. Zustimmung der KM.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2015
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
zuerst Einmal ist es tatsächlich so: der Mutter selbst kann der KV nicht vorschreiben, wo sie wohnen darf.
Und wenn die KM umzieht, dann wird das Kind eben dort geboren wo sie wohnt und "wohnt" dann auch dort. Das ist eine Art Fakten zu schaffen, gegen die der KV (im vorgeburtlichen Fall) ziemlich machtlos ist.
Wenn beim Jugendamt das GSR vereinbart wurde, dann haben BEIDE Eltern ein gleichwertiges ABR.
Das ABR kann nur durch ein Familiengericht auf einen Elternteil alleine übertragen werden.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 25.03.2015, 14:05