Frage:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Guten Abend,
mein Mann und ich überlegen momentan, wann der "beste" Zeitpunkt für unser zweites Kind ist (finanziell gesehen). Wir haben einfach Angst uns da schlecht zu stellen, wenn wir einen Fehler machen.
Zu meiner Situation.
Mein Sohn kam im Dez. 15.
In der Schwangerschaft hatte ich ab der 13. Woche ein Beschäftigungsverbot und habe in der Zeit ja den Schnitt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft erhalten.
Elternzeit habe ich zwei Jahre angemeldet, mit der Option im zweiten Jahr in Teilzeit zu arbeiten. Elterngeld habe ich mir lediglich für das erste Jahr bezahlen lassen.
Jetzt zur Überlegung. Wenn ich im zweiten Elternzeitjahr also 2017 wieder schwanger werde und nicht Teilzeit arbeite, würde ich ja ab der 13. Woche wieder ins BV gehen. Dann zählen ja normalerweise die letzten drei Monate vor der Schwangerschaft für die Berechnung des Gehaltes im BV....was würde ich denn in diesem Fall bekommen? Die drei Monate vor Schwangerschaft Nr. 2 wären ja dann 0€, da es ja noch die Elternzeit von Nr.1 ohne Elterngeld wäre.
Ich hoffe sehr das Sie mir dort weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Nadabamo
von
Nadabamo
am 08.09.2016, 21:36
Antwort auf:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Hallo,
Mutterschaftslohn bekommen Sie ab dem Tag, an die EZ zu Ende ist.
Das Eg berechnet sich aus den letzten 12 Mo. vor dem Mutterschutz ohne Monate mit EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2016
Antwort auf:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
IN der Elternzeit gibt es kein BV wenn du nicht arbeitest. Für möglichst viel Elterngeld wäre es also möglich, im 2. Elternzeitjahr Teilzeit zu arbeiten oder mit ner Schwangerschaft zu warten, bis die Elternzeit rum ist.
Du kannst die Elternzeit nicht abbrechen, um ins BV zu gehen.
von
malini
am 08.09.2016, 22:29
Antwort auf:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Vielen Dank für die Antwort.
Wie würde es sich denn verhalten wenn ich am Ende der Elternzeit schwanger werde? Und zwar so, dass ich direkt ins BV starten müsste? Sprich ich werde im Oktober 17 schwanger und ab der 13. Woche im Januar gilt das BV. Dann hätte ich doch sozusagen meine alte Vollzeistelle wieder begonnen richtig? Und wie ist das dann mit dem Schnitt der letzten drei Monate vor Schwangerschaft (Elternzeit ohne Elterngeldbezug)?
von
Nadabamo
am 09.09.2016, 07:32
Antwort auf:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Dann wird dein Entgelt fiktiv berechnet. Wenn du einen Vollzeit-Vertrag hast, bekommst du auch Vollzeit-Entgelt.
Bedenke aber: Solltest du aber nicht schwanger sein oder kein Beschäftigungsverbot erhalten, musst du auch Vollzeit arbeiten.
Wieso gehst du denn davon aus, dass du wieder ein Beschäftigungsverbot bekommst?
von
chrissicat
am 09.09.2016, 07:53
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Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Ok, sprich dann bekomme ich um Prinzip wie in Schwangerschaft 1 mein Durchschnittsgehalt für einen Vollzeitjob?! Dann dürfte ich aber auch im zweiten Elternzeitjahr nicht Teilzeit arbeiten gehen, sonst wird das Gehalt zugrunde gelegt richtig?
Ja das bedenke ich bei der ganzen Planung. Genau kann man es ja nie planen. Es kommt wie es kommt :), aber man kann ja auch einige eventuallitäten vorbeireitet sein ;)
Ins BV komme ich definitiv, da es sich um ein BV vom Arbeitgeber handelt, welches in meinem Job immer ab der 13. Woche besteht....
Vielen Dank für die Antworten.
von
Nadabamo
am 09.09.2016, 09:22
Antwort auf:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Man bekommt immer das was man eben auch ohne BV bekommen würde. Sprich, wenn man in EZ daheim ist, dann eben nichts - dann ist auch kein BV nötig. Geht man VZ arbeiten, dann gibt es das VZ-Vertrag. geht man TZ arbeiten, dann gibt es das TZ-Gehalt.
Wenn Du nicht vor hast zwischen Schwangerschaft 1 und Schwangerschaft 2 zu arbeiten, dann wäre es besser gewesen Du wärst bereits schwanger. Monate in denen Du im ersten Jahr EG bekommen hast, würden nämlich für das neue Elterngeld ausgeklammert. Ansonsten ist jetzt jeder Monat am Dezember den Du keinen Verdienst hast, eben eine Nullrunde beim neuen Elterngeld. Auf das BV würde ich nämlich nicht wetten, das wird in vielen bereichen immer strenger gehandhabt da immer mehr Missbrauch damit betrieben wird. Nur weil es bei der ersten Schwangerschaft ein BV gab, muss das so nicht auch bei der zweiten hin hauen. Dein AG kann da jederzeit anders sich entscheiden und zB sagen, dann setzt er dich woanders ein.
Und die 3 Monate sind immer nur für die Frauen Berechnungsgrundlage welche kein Gehalt bekommen sondern Lohn, wo also das Einkommen immer wechselnd ist.
Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 14:58
Antwort auf:
Gehalt BV und Elterngeld Kind Nr. 2
Hallo Frau Bader,
eine letzte Frage habe ich noch, dann habe ich alle Infos und kann mir sicher sein mit allem.
Es ist also auch egal wann ich im zweiten EZJahr schwanger werde, sobald Januar 2018 ist, gehe ich wenn ich beispielsweise dann in der 20. Woche wäre, nahtlos ins BV über mit Mutterschaftslohn wie bei Schwangerschaft Nr. 1?
Vielen vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.
LG
von
Nadabamo
am 10.09.2016, 15:40