Sehr geehrte Frau Bader, drei Wochen vor Beginn meines Mutterschutzes wurde mir ein volles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, welches nicht mein Wunsch, sondern medizinisch notwendig war. Meine Ärztin händigte mir den Beleg mit den Worten aus, dass es sich hierbei um eine Privatleistung handelt und ich 5 € dafür bezahlen müsste. Eine Quittung über den Betrag bekam ich auf Nachfrage, es steht nur "Attest" darauf. Weder mein Arbeitgeber noch die Krankenkasse wollen die Kosten erstatten. Ist diese Gebühr überhaupt rechtmäßig erhoben wurden? Vielen Dank für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Sandra Thieme
von Sandra1982 am 30.06.2013, 19:13