Hallo Frau Bader ich bin schwanger mein AG ist am überlegen ob er mir selbst ein bv ausspricht da die Aufsichtsbehörde meinte ich dürfe nicht mehr alleine im Laden sein.die Dame von der Aufsichtsbehörde meinte aber auch meine AG könne verlangen das ich täglich einfach 2-3stunden später anfangen damit dann eine Kollegin da ist und ich nicht mehr alleine bin.wenn meine AG sich für die Änderung der Arbeitszeiten entscheiden sollte würde ich ein totales Problem mit der kinderbetreuung haben.da meine Arbeitszeit auf die Betreuungsverein abgestimmt ist.Wäre es rechtens wenn mein AG das verlangen würde? Vg
von
meijen
am 07.03.2017, 08:21
Antwort auf:
Geänderte arbeitszeiten
Hallo,
wieso sollen Sie denn nicht allein im Laden sein? Das kann ich nicht verstehen.
Ob Ihr Arbeitgeber Sie zu anderen Zeiten einsetzen kann, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Geänderte arbeitszeiten
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von
peekaboo
am 07.03.2017, 08:36
Antwort auf:
Geänderte arbeitszeiten
Im Vertrag stehen nur 100 Std im Monat und die Adresse vom Betrieb also die Adresse steht steht im Vertragskopf .Ich weiße nicht wie ich das dann mit mein kindern machen soll:-(
von
meijen
am 07.03.2017, 08:40
Antwort auf:
Geänderte arbeitszeiten
Eigentlich hättest du deine Arbeitszeiten auf die Zeiten vertraglich festlegen müssen, für die du eine Kinderbetreuung hast. Das hast du nicht gemacht, und jetzt hast du ein Problem, und deswegen hoffst du auf ein BV.
Dann wäre ein BV für alle Mütter, die keine Kinderbetreuung zu ihren vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten organisiert haben. Aber so ist das nicht rechtlich gedeckt.
Könntest du evtl später anfangen und die Arbeitszeit auf mehr Tage verteilen, d.h. jeden Tag nur dann arbeiten, so lange du nicht alleine bist und deine Kinder betreut sind? Oder Überstunden abbauen?
Du kannst auch Teilzeit in Elternzeit beantragen und dann eben nur die reduzierten Stunden arbeiten. Der TZ-Vertrag würde dann zu Beginn Mutterschutz enden.
Mitglied inaktiv - 07.03.2017, 09:09
Antwort auf:
Geänderte arbeitszeiten
Arbeitsbeginn von Dir verlangen. Sollte der Laden mehrere Filialen haben, könnte er sogar von Dir verlangen in einer dieser Filialen zu arbeiten.
Bei einem Arbeitsvertrag ist es immer wichtig Standort/Einsatzort und Arbeitszeiten festzulegen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 07.03.2017, 10:35