Frei wenn Kind krank - privat gesetzlih

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frei wenn Kind krank - privat gesetzlih

Guten Abend, ich bin gesetzlich versichert, mein Lebensgefährte als verbeamteter Lehrer privat. Nach unserer Hochzeit fallen unsere Kinder ja aus der gesetzlichen Familienversicherung raus und werden in die private wechseln. Wie sieht es denn dann im Krankheitsfall der Kindermit den je 10 Tagen frei für mich aus? Ich verstehe es so: die Tage stehen mir zu. Ich habe keinen Anspruch auf Lohnersatz durch meine Krankenversicheung,da Kinder anderweitig versichert. Laut 616 BGB habe ich aber Anspruch auf 5 Tage Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber, falls nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Die anderen fünf der je zehn Tage würde ich nur unbezahlt frei bekommen Stimmt das soweit? Wenn ja, gelten die 5 Tage Lohnfortzahlung durch den Arbetgeber insgesamt oder pro Kind? Danke!

von roza_soza am 02.06.2015, 19:10



Antwort auf: Frei wenn Kind krank - privat gesetzlih

Hallo, ja, die Kinderkrankentage fallen dann weg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2015



Antwort auf: Frei wenn Kind krank - privat gesetzlih

Also stehen mir auch die fünf Tage nicht zu? Und auch keine unbezahlten Tage? Warum nicht? Dass die Krankenkasse nicht zahlt, verstehe ich ja, aber den Rest?

von roza_soza am 07.06.2015, 21:08



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