Guten Abend, ich bin gesetzlich versichert, mein Lebensgefährte als verbeamteter Lehrer privat. Nach unserer Hochzeit fallen unsere Kinder ja aus der gesetzlichen Familienversicherung raus und werden in die private wechseln. Wie sieht es denn dann im Krankheitsfall der Kindermit den je 10 Tagen frei für mich aus? Ich verstehe es so: die Tage stehen mir zu. Ich habe keinen Anspruch auf Lohnersatz durch meine Krankenversicheung,da Kinder anderweitig versichert. Laut 616 BGB habe ich aber Anspruch auf 5 Tage Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber, falls nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Die anderen fünf der je zehn Tage würde ich nur unbezahlt frei bekommen Stimmt das soweit? Wenn ja, gelten die 5 Tage Lohnfortzahlung durch den Arbetgeber insgesamt oder pro Kind? Danke!
von roza_soza am 02.06.2015, 19:10