Fragen zum Wiedereinstieg nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zum Wiedereinstieg nach Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, meine berufliche Situation ist leider etwas schwierig und verworren. Gerne würde ich von Ihnen Informationen erfragen zu den rechtlichen Hintergründen. Ich entschuldige mich schon vorab, dass mein Text so lang ist und ich so viele Fragen habe. Unsere Tochter kam im Januar 2016 zur Welt. Zum März 2017 endet meine Elternzeit. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bin seit Januar 2014 in der Firma angestellt und habe Vollzeit gearbeitet. Leider liegen mir keine Informationen vor, wie viele Angestellte mittlerweile im Unternehmen beschäftigt sind. Ich schätze das aktuell 7 bis 12 Mitarbeiter angestellt sind. Mein Chef war ziemlich sauer, dass ich schwanger geworden bin. Leider ging es mir in der Schwangerschaft zu dem nicht gut, so dass ich recht früh ausgefallen bin (erst Krankschreibung, dann individuelles Berufsverbot). Eigentlich möchte ich auf keinen Fall in die Firma zurückkehren. Ich traue mir das nicht zu, vor allem aus psychischen Gründen (Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzte, Vertrauensverhältnis ist durch die Schwangerschaft quasi zerrüttet). Zudem sind meine früheren Arbeitszeiten nicht vereinbar mit Betreuungsmöglichkeiten für unsere Tochter. Natürlich wäre es am sinnvollsten, fristgerecht zum Ende der Elternzeit zu kündigen, dass ist mir klar. Leider können mein Mann und ich es uns nicht leisten auf mein Einkommen zu verzichten, weswegen eine Kündigung meinerseits ohne neuen Job eigentlich nicht in Frage kommt. Ich bin aktuell auch schon auf Jobsuche, bisher aber ohne Erfolg. Nun zu meinen Fragen: 1) Fristgerecht kündigen müsste ich drei Monate vor Ablauf der Elternzeit, richtig? 2) Einen Antrag auf Teilzeit muss ich ebenfalls drei Monate vor Ablauf der Elternzeit stellen? 3) Was würde passieren, wenn die Firma den Antrag ablehnt bzw. meine angefragten Arbeitszeiten nicht berücksichtigt kann/will? 4) Der Arbeitgeber darf mir quasi erst an meinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit kündigen, richtig? (Eigentlich rechne ich halb damit, dass auch der Arbeitgeber kein gesteigertes Interesse an meiner Rückkehr hat). 5) Wenn dem so ist, wie stelle ich mir dann den Ablauf vor? Ich stelle erstmal einen Antrag auf Teilzeit, dieser kann ggf. abgelehnt werden. D.h. beide Seiten müssen über das weitere Vorgehen verhandeln? Was passiert, wenn es zu keiner Einigung kommt? Dann erscheine ich zum ersten Arbeitstag? Was ist aber, wenn ich eine 40 h Stunden-Woche aber tatsächlich nicht erfüllen kann? 6) Sollte ich nun doch vorher kündigen bzw. um einen Aufhebungsvertrag bitten und noch keinen neuen Job haben, dann werde ich drei Monate gesperrt und muss mich selbst versichern? Oder bzgl ist das eh hinfällig, da ich verheiratet bin und generell keinen Anspruch auf Unterstützung habe, auch wenn mich mein Arbeitgeber kündigt? 7) Wäre es dann sinnvoller, einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zustellen, um wenigstens krankenversichert zu bleiben, und in dieser Zeit nach einem neuen Job zu schauen? Um dann um einen Aufhebungsvertrag zu bitten? 8) Was würde passieren, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Verlängerung ablehnt? Aktuell bin ich so unsicher, was ich tun soll und habe regelrechte Panikgefühle, wenn ich an März denke. Mir geht es richtig schlecht damit. Auch schon der theoretische Gedanke an ein Gespräch mit dem Geschäftsführer lässt in mir blanke Panik aufsteigen. Für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen danke ich Ihnen schon jetzt sehr. Beste Grüße, Helena

von Helena15 am 14.10.2016, 00:05



Antwort auf: Fragen zum Wiedereinstieg nach Elternzeit

Hallo, sorry, das kann ich nicht alles lesen. Bitte fragen Sie kürzer und allgemeiner. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2016



Antwort auf: Fragen zum Wiedereinstieg nach Elternzeit

Wenn Du eine Antwort von Frau Bäder möchtest, dann fasse Dich deutlich kürzer und frage allgemeiner. Einzelfallberatung darf und kann sie hier nicht machen. Mein Rat: Gehe zum Arbeitsamt und bespreche das vor, eventuell kommst Du um eine Sperre herum wenn ein Arzt Die bestätigt, dass es Die gesundheitlich nicht zugemutet werden kann dort weiter zu arbeiten. Dann kann eine Sperre beim ALG1 vielleicht entfallen. Und weiter bewerben.

von Sternenschnuppe am 14.10.2016, 07:49



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