Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

Liebe Frau Bader, mein ältester Sohn von 5 Kindern wird dieses Jahr 18, Ich bin bis mindestens 2023 in Elternzeit da mein 5 Kind frisch im Januar auf die Welt gekommen ist . Mein exmann hat mir gesagt , das mein Geld angerechnet wird wenn mein Sohn 18 und er weniger zahlen muss an Unterhalt . Mein Sohn lebt bei mir , er wird die FOS besuchen und wird noch mehrere Jahre Schule haben und bei mir leben . Ich habe sehr wenig Elterngeld da ich es auf 2 Jahre splite und teilzeit gearbeitet hatte vor der Geburt . Auch ist die Frage , ob ich danach noch arbeiten gehe nach der Elternzeit oder Zuhause bleibe für mehrere Jahre . Was kann mir den angerechnet werden , wenn ich nicht arbeite und elternzeit habe ? Muss mein exmann dann wirklich noch weniger zahlen, er hat jetzt schon mindestsatz das er mir zahlt. Er lebt mietfrei da Eigentum , hat Mieteinnahmen . Danke für ihre Zeit

von Tami05 am 01.03.2021, 07:14



Antwort auf: Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

Hallo, der dann vj Sohn muss seine Ansprüche gegenüber dem Vetr selber geltend machen, das KG wird voll angerechnet. Es wird gequotelt, wenn die KM nichts verdient kann auch nicht gequotelt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2021



Antwort auf: Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

Muss mein exmann weiterhin den geleisteten Unterhalt zahlen, oder halbiert sich dieser trotz meines niedrigen Elterngeldes das gesplittet wird auf 2 Jahre .

von Tami05 am 01.03.2021, 07:28



Antwort auf: Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

bei volljährigen kindern wird der unterhalt nicht mehr nach der düsseldorfer tabelle berechnet, sondern nach dem tatsächlichen bedarf. das ist nicht ganz einfach. keinesfalls wird der unterhalt nach düsseldorfer tabelle einfach halbiert. schon gar nicht, wenn der kv nur den mindestunterhalt zahlt. manche jugendämter berechnen den unterhalt auch für volljährige kinder, obwohl sie eigentlich nicht mehr zuständig sind. andernfalls lohnt sich das hinzuziehen eines anwalts, zumal der schüler sicherlich anspruch auf beratungskostenhilfe hat. wichtig ist, dass der unterhaltsanspruch dann auf das kind übergeht und das kind den selber einfordern oder jemanden beauftragen muss.

von WonderWoman am 01.03.2021, 10:38



Antwort auf: Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

So lange ein Skandal noch in der Ausbildung ist, hat es Anspruch auf Unterhalt. Wie hoch dieser ausfällt hängt vom tatsächlichen Bedarf ab. So wird zB Ausbildungsgehalt ja mit angerechnet und mindert den von den Eltern zu zahlenden Unterhalt. Ich würde auch das JA befragen und/oder einen Anwalt. Also vor Ort, der alle Zahlen etc. kennt. Ob du nach der EZ mehrere Jahre zu Hause bleibst, hängt doch aber nicht davon ab, wieviel Unterhalt dein Ex zahlt. Der Unterhalt ist für euer gemeinsames Kind, nicht für dich. Für dich ist dein aktueller Partner (so vorhanden) zuständig bzw für Betreuungsunterhalt für dich im Bezug auf das jüngste Kind dessen Vater. Oder eben du selbst. Wie lange du also zu Hause bleibst nach der EZ hängt davon ab, ob du/ihr euch das leisten könnt.

von cube am 01.03.2021, 11:56



Antwort auf: Frage zum unterhalt bei 18 jährigem

@cube, das hast du missverstanden. Ich möchte das er unsreren gemeinsamen Sohn finanziell weiterhin unterstützt und nicht wegen meiner Elternzeit weniger an ihn zahlt , da er denkt er könnte nun einsparen , denn er hatte mir vor der Ss bereits frech gesagt ich müsste dann die Hälfte zahlen und er viel weniger . Unser Sohn wird trotzdem Hilfe brauchen mit allem , er ist 18 dann frisch . Das heißt nicht von heute auf morgen kümmert man sich nimmer um sein Kind .

von Tami05 am 01.03.2021, 14:37



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