Hallo ,
ich habe folgende frage:
bin jetzt gerade mit meiner Elternzeit von einem Jahr fertig und nun wieder Schwanger.
Ich hatte in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und dadurch in der Schwangerschaft mein volles gehalt weiter bekommen.
Danach habe ich in meiner Elternzeit monatlich ca 200 Euro zum Elterngeld dazu verdient.
Wenn ich jetzt wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme, werde ich dann das gleiche Geld bekommen wie in der ersten Schwangerschaft, oder hab ich mich selbst bestraft und bekomme jetzt nur die 200 Euro?
von
tama8877
am 15.06.2016, 20:16
Antwort auf:
Frage zum beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2016
Antwort auf:
Frage zum beschäftigungsverbot
Was ist denn vertraglich ausgemacht für die Zeit nach der Elternzeit ? Wieder Vollzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 15.06.2016, 20:40
Antwort auf:
Frage zum beschäftigungsverbot
Das Problem ist, dass ich immer Vollzeit gearbeitet habe
Nur im meinem Vertrag steht nur Teilzeit mit 80 std im Monat .
Hab ich ein Anrecht auf die Stunden wie bei der ersten Schwangerschaft?
Da hab ich 180 std im bv bezahlt bekommen.
von
tama8877
am 17.06.2016, 10:06
Antwort auf:
Frage zum beschäftigungsverbot
Gleicher Vertrag, gleiche Zahlen ;-)
von
Sternenschnuppe
am 17.06.2016, 11:32