Guten Tag Frau Bader,
Erstmal möchte ich mich bedanken, dass sie die Möglichkeit bieten solche Fragen an Sie zu richten.
Ich bin seit zwei Jahren und drei Monaten in Elternzeit.
Am 17.12.2015 hatte ich eine OP an dem Rippen und sollte eigentlich zum 04.01.2016 mit der Arbeit wieder beginnen, jedoch hatte mein Arbeitgeber mich wegen der Krankheit zum 31.12.2015 gekündigt.
Zurzeit möchte mir die Krankenkasse kein Geld zahlen, da meine krankenmeldung erst ab dem 04.01.2016 ausgestellt ist. (Vorher hatte ich mir keine geholt, da ich noch in Elternzeit war). Das Arbeitsamt möchte mich nicht als Arbeitssuchende melden, da ich zurzeit krank bin und für den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Ist das korrekt so, das ich jetzt ohne Krankenkasse da stehe und mir kein Krankengeld zusteht?
Die Kasse behauptet zum künfigungstermin sei auch meine Versicherung bei denen abgelaufen, hat mir aber bisher noch kein schreiben über eine Kündigung geschrieben und es erst nach zwei Monaten mitgeteilt.
Gibt es noch Möglichkeit das Krankengeld von der Kasse zu fordern?
Vielen lieben Dank
Evelina Bergen
von
Kicknick86@gmx.de
am 03.03.2016, 20:16
Antwort auf:
Frage zum Krankengeld
Hallo,
1. Ist die Kündigung wirksam bzw gilt das KSchG? Thema ist ja eh durch, aber evtl. droht noch eine Sperre
2. Haben Sie sich rechtzeitig beid er Agnetur f Arbeit gemeldet?
3. Sind Sie noch in Elternzeit? Wann sollte die EZ enden?
Ich kann den Sachverhalt nicht so ganz verstehen, bitte neu fargen mit den Zusatzinfos.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2016
Antwort auf:
Frage zum Krankengeld
Bist Du gegen die Kündigung vorgegangen? Warst Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Ich werde ehrlich gesagt nicht so richtig schlau daraus. Woher wusste der AG überhaupt das Du operiert wurdest wenn Du dich in Elternzeit befindest. Und Du ja anscheine daheim warst wegen der krankschreibung welche nicht nötig war.
IMO hätte man dir gar nicht erst kündigen dürfen, da Du in Elternzeit unkündbar bist. Nur, Problem ist, wenn du nicht dagegen vorgegangen bist, ist die Kündigung jetzt rechtens. Und wenn deine Elternzeit am 4.01 geendet hat, bzw ab dann Du Teilzeit innerhalb Elternzeit vor hattest zu arbeiten, dann hätte man dich dann erst frühstens kündigen dürfen.
So oder so, da ist was verdammt schei... gelaufen. IMO muss das Arbeitsamt aber für dich aufkommen, wenn nicht mit ALG1, dann Hartz4. Fraglich ist eher, ob die dir nicht noch eine Sperre aufbrummen weil Du nicht gegen die Kündigung vorgegangen bist. Und ich hoffe verdammt, Du hast doch Kündigungsschutzklage eingereicht.
Mitglied inaktiv - 03.03.2016, 22:23
Antwort auf:
Frage zum Krankengeld
Hallo
Oha, die Kündigung war gar nicht gültig. Der AG darf frühestens am ersten Tag nach! der Elternzeit kündigen und muss sich an die Frist halten.
Frau Bader macht Familienrecht, aber bei www.recht.de gibt es ein Forum für Arbeitsrecht. Befürchte aber Du hast alle Fristen verstreichen lassen dagegen vorgehen zu können.
Ansonsten hat die Krankenkasse Recht, Du musst Dich selbst versichern und zahlen ohne Arbeitgeber.
Und krankgeschrieben kommt auch ALG1 nicht in Betracht.
Je nachdem was Dein Mann verdient kommt Wohngeld , Kindergeldzuschuss oder H4 in Frage.
Bist Du verheiratet ? Dann ganz ganz schnell bei ihm familienversichern.
von
Sternenschnuppe
am 03.03.2016, 22:23