Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage..Ich lebe vom Kindesvater schon einige Jahre getrennt und von Zeit zu Zeit gibt es Streit. Beim Jugendamt hab ich in zwei Wochen zum gemeinsamen Gespräch Termin. Nun eine Frage, soweit ich informiert bin ist es nach deutschem Gesetzt so, das der Elternteil bei dem das Kind lebt Naturalunterhalt zu begleichen hat und der andere Elternteil den Barunterhalt.? Bin ich da richtig informiert?und gibt es dazu einen Gesetztesauszug?
Dann ist es richtig, das der Barunterhalt auch für anteilig Miete, Strom und Heizung ist? Gibt es hierzu einen Gesetzesauszug?
Für ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar...
Lg nicole
von
brokenheart661
am 04.11.2012, 21:06
Antwort auf:
Frage bezüglich Unterhalt
Hallo,
Sie bekommen für das Kind Kindesunterhalt und leisten selber Pflege und Betreuung. Für Mietestrom und Heizung bekommen Sie nichts, das müssen Sie aus dem Unterhalt leisten
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2012
Antwort auf:
Frage bezüglich Unterhalt
Bei Wikipedia fand ich dies:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt
Kindesunterhalt (Anspruch des Kindes gegenüber einem Elternteil) ist in Deutschland gesetzlich geregelt in §§ 1601 ff BGB, vergl. insbesondere § 1612a BGB. Für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder besteht hiernach eine Staffelung nach Alter (bis 6. Lebensjahr, 7.-12. Lebensjahr, ab 13. Lebensjahr). Anrechnung des Kindergeldes auf den Barbetrag gemäß § 1612b BGB; Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen gemäß § 1612c BGB.
Der finanzielle Unterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebenshaltungskosten angepasst wird – diese sind als Orientierungshilfe für Entscheidungen gedacht. Sie basieren auf der Annahme, dass der Unterhaltsverpflichtete für einen Erwachsenen und 2 Kinder Unterhalt bezahlt (Regelfamilie), Gerichte können der Situation angepasste Regelungen treffen. Eine Unterscheidung von ehelichen Kindern und Kindern unverheirateter Eltern wird nicht getroffen.
von
Pamo
am 04.11.2012, 21:12