Fortbildung während Beschäftigungsverbots

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fortbildung während Beschäftigungsverbots

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell in der 8. SSW und werde sobald ich die Schwangerschaft offiziell meinem Arbeitgeber bekannt gebe, sofort in ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot geschickt werden. Auf Grund der aktuellen Pandemie-Situation in der Klinik und meiner Arbeit mit COVID-Patienten, lässt sich dies auch sicher rechtfertigen. Nun habe ich bereits vor der Schwangerschaft mit einer Fortbildung begonnen, die sich noch über weitere 12 Fortbildungstage (jeweils Donnerstags bis Samstags) erstreckt. Aus (Frauen-)ärztlicher Sicht spricht sicherlich nichts dagegen, diese Fortbildung (quasi nur theoretischer Natur ohne gefährdende Praxisinhalte) weiterzuführen. Kann es zu Problemen mit meinem Arbeitgeber kommen? Die Fortbildung wurde vom Klinikum bezahlt, fand/findet aber natürlich partiell in meiner Arbeitszeit statt. Kann das mit dem Beschäftigungsverbot kollidieren? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte

von Charlotte_18 am 20.09.2021, 14:21



Antwort auf: Fortbildung während Beschäftigungsverbots

Hallo, der AG muss prüfen, ob und von welcher Tätigkeit eine Gefahr für Mutter u Kind ausgeht. Er kann Sie auch umsetzen, zB um Bürotätigkeit zu machen. Wenn nur von Teilen eine Gefahr ausgeht, kann er auch nur die aussetzen und SIe können die Fortbildung weiterführen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2021



Antwort auf: Fortbildung während Beschäftigungsverbots

Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ein BV auch nur für bestimmte Tätigkeiten ausgesprochen werden. Sprich doch mit Deinem Arbeitgeber, dass er die Fortbildung explizit ausnimmt. Es dürfte ja auch in seinem Interesse liegen, dass Du diese fortsetzt. Viele Grüße

von Mamamaike am 20.09.2021, 15:26



Antwort auf: Fortbildung während Beschäftigungsverbots

Das der AG ja das BV aussprechen muss in dem Falle, kann er auch prüfen ob die Weiterbildung möglich ist. Falls ja, kann er ein Teil-BV aussprechen. Der Arzt ist da ja raus.

von Felica am 20.09.2021, 16:56



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