Guten Morgen Frau Bader,
ab Januar werde ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun ist es ja so, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen weitergezahlt wird.
Ich habe einen Firmenwagen, den ich mit der 1%-Regelungen versteuere. Diesen muss ich abgeben (vertraglich vereinbart).
Wie sieht es denn dann mit der Versteuerung aus? Bekomme ich den Durchschnitt von den letzten 13 Wochen vom brutto oder vom netto? (Wobei mein brutto ja durch den Firmenwagen höher ist)
Vielen Dank im Voraus.
Lena
von
lena567
am 08.12.2016, 06:50
Antwort auf:
Firmenwagen im Beschäftigungsverbot
Hallo,
in einem Beschäftigungsverbot muss man üblicherweise den Firmenwagen nicht zurückgeben, ich würde also mal schauen, was tatsächlich im Vertrag steht.
Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden, insofern dürfte der Wagen, wenn Sie in der nicht mehr haben, auch nicht berücksichtigt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.12.2016
Antwort auf:
Firmenwagen im Beschäftigungsverbot
Wenn es vertraglich vereinbart ist, dass der Firmenwagen zu Zeiten des BV zurückgegeben werden muss, dann ist das so richtig. Da du für die Firma nicht mehr unterwegs bist, ist eine solche Vereinbarung auch zulässig.
Du bekommst den Durchschnittslohn wie bisher, er nennt sich Mutterschutzlohn. Aufwandsentschädigungen sind nicht darin eingerechnet.
Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 18:32