Sehr geehrte Frau Bader,
derzeit befinde ich mich in einer von der Agentur für Arbeit geförderten Umschulung. Der Abschluss steht kurz bevor. Danach habe ich noch einen Monat Anspruch auf ALG1. Soweit so gut. Nun bin ich aber schwanger. Ich würde dem Arbeitsmarkt noch knapp sechs Wochen ehe der Mutterschutz beginnt zur Verfügung stehen, wobei die Beschwerden der Schwangerschaft sicher wieder zu einem Beschäftigungsverbot führen werden. Mir ist nicht ganz klar wie die finanzielle Unterstützung in diesem Fall geregelt ist. Zählen die zwei Jahre der Umschulung für das Elterngeld?
Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus? Mein Anpruch auf ALG1 ist Ende Juli aufgebraucht und Ende August beginnt der Mutterschutz.
Herzlichen Dank für die Info
Viele Grüße
von
Willma
am 02.04.2017, 15:07
Antwort auf:
Finanzierung nach Umschulung
Hallo,
1. Beschwerden führen zur AU, nicht zum BV
2. bei einem BV stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen mglw keine Leistung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2017
Antwort auf:
Finanzierung nach Umschulung
Mit einem Beschäftigungsverbot sieht es für ALG ganz schlecht aus, denn damit bist du weder im Krankengeld, noch vermittelbar. Das ist die schlechteste Option. Also schau ob du vermittelbar bist, d.h. es irgendeine Tätigkeit gibt, die dir gesundheitlich zumutbar ist (beste Variante), oder ob du vom Arzt eine Krankschreibung (zweitschlechteste Variante) erhältst.
Da drängt sich die Frage auf: Warum meinst du, dass du jetzt die Umschulung incl. Abschluß gesundheitlich bewältigst, zum Arbeiten aber die Beschwerden der Schwangerschaft zu schlimm sind? Für mich ist das wenig plausibel.
Mitglied inaktiv - 02.04.2017, 15:30