Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Elternzeit/ Finanzierung

Frage: Frage zur Elternzeit/ Finanzierung

componere

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Guten Abend! Ich bin 30 Jahre alt und schwanger. Ich habe eine unbefristete Stelle als Erzieherin und verdiene für eine Erzieherin in Berlin vergleichsweise gar nicht so schlecht. Aber ich lebe vom Kindesvater getrennt und dieser bekommt ergänzend Leistungen vom Staat- kommt also grade auf den Hartz 4 Satz. Nun ist es so, dass es mir sehr am Herzen liegt, dass ich die ersten drei Jahre mit meinem Kind verbringen möchte ohne es in die Fremdbetreuung geben zu müssen. ich habe meine Frage schon im Forum gestellt und mir wurde empfohlen mich an Sie zu wenden. Ich habe erfahren, dass es für mich wohl keine Möglichkeit gibt drei Jahre zu Hause bleiben zu können (durch Recherchen im Internet). Seit 2015 kann man das Elterngeld wohl nicht mehr auf zwei Jahre splitten (Dann hätte ich allerdings auch nur 450 euro was nichtmal für die Miete reichen würde). Das eine Jahr wo ich mir das Elterngeld "erarbeitet" (65% vom Lohn) habe würde ich mit Kindergeld soviel bekommen, dass ich dazu kein Hartz 4 beantragen müsste weil ich wenige Euro über dem Satz liege. Das zweite und dritte Jahr würde ich ja gar nichts bekommen. Und Geld vom Amt doch auch nicht oder? Da mir doch gesagt werden würde ich müsste arbeiten gehen um keine Leistungen vom Staat zu beziehen. Somit sind drei Jahre Elternzeit also nur noch dafür da um Frauen den Job zu sichern die es sich leisten können so lange nicht arbeiten zu gehen. Die anderen die es sich nicht leisten können dürfen also nur ein Jahr zu Hause bleiben. Das ist so oder verstehe ich irgendetwas falsch? Gibt es für mich wirklich keine Möglichkeit drei Jahre lang- oder wenigstens zwei voll und ganz Mutter sein zu dürfen nach meiner Fasson? Lieben Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann es immer noch splitten, es heißt jetzt nur anders. Wenn das aber dann nicht ausreicht, bringt Sie das ja nicht weiter. Ansonsten hängt es vom Bundesland ab, und wird völlig unterschiedlich gehandelt. Eigentlich ist es so, dass Sie drei Jahre zu Hause bleiben können und dies eben dann mit Hartz IV gedeckt wird. Da man jedoch nach einem Jahr ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, vertreten viele Ämter die Auffassung, dass man dann, zumindest in Teilzeit, wieder arbeiten gehen kann. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, man hat Dich im Hauptforum leider überwiegend falsch beraten. Elterngeld splitten und auf 2 Jahre auszahlen lassen gibt es noch aber Du hast geschrieben, dass dann das Geld nicht für die Miete reicht. Elterngeld splitten und mit ALG II auffüllen wird nix und auch kein 3 Jahr Elternzeit kann mit ALG II querfinanziert werden. Dir bleibt Dir nur, auf Rücklagen zurückzugreifen und den Vater des Kindes ins Boot zu holen.


Sternenschnuppe

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Bis auf das Teiln hast Du das richtig erkannt. Mehr als ein Jahr muss man sich leisten können. Aber das geht eigentlich allen so die arbeiten und keine großen Rücklagen haben. Zum Elterngeld und Kindergeld kommt allerdings noch der Unterhalt des Vaters dazu. Da kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen und der Vater muss es dann ggf. dem Staat zurückzahlen. Er sollte also wirklich zusehen alles zu unternehmen um leistungsfähig zu werden.


Ninu

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Es DARF jeder 3 Jahre zu Hause bleiben. Die Frage ist eben, ob man genug angespart oder einen genug verdienenden Mann hat, um das selbst zu finanzieren...


Strudelteigteilchen

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Der KV hat ja noch über ein Jahr Zeit, sein Einkommen so zu erhöhen, daß er im 2. und 3. Jahr für Dich und das Kind aufkommen kann. Ansonsten ist das wohl regional sehr unterschiedlich. Ich weiß von Müttern hier in München, die ohne Probleme im 2. und 3. Jahr H4 beziehen durften und nicht gezwungen wurden, das Kind betreuen zu lassen. Ich vermute, das hat auch damit zu tun, daß Krippenplätze hier Mangelware sind - letztlich ist es für die Kommune scheinbar billiger/leichter, H4 zu zahlen, statt Krippenplätze aus dem Boden zu stampfen. In Städten, wo es ausreichend Betreuungsplätze gibt, mag das anders sein. Vielleicht findet sich ein Kompromiss: Reiche 3 Jahre Erziehungszeit ein und schaut mal, wie viel der KV verdient, wenn das Erziehungsgeld ausläuft. Dann entscheidest Du, wie viele Stunden Du arbeiten mußt, um mit dem Unterhalt und vielleicht Wohngeld oder ähnlichem über die Runden zu kommen. Aber mache Dir klar: Selbst wenn Dir H4 genehmigt wird, wird sich der Druck auf den KV bezüglich Unterhalt für das Kind UND DICH erhöhen. Denn daß Ihr BEIDE H4 bezieht, ist m.W. das viel größere Problem.


Mitglied inaktiv

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Und, hier winkt das Amt bezüglich Hartz4 auch weg. Man muss nicht weniger als 3 Jahre EZ nehmen, die verlangen aber das man dann mindestens Teilzeit innerhalb der EZ arbeitet und dann Hartz4 nur noch im Falle wo das nötig ist unterstützend dazu kommt. Und doch, splitten kann man weiterhin. Nur nennt sich das jetzt Elterngeld Plus.


componere

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Ich würde mich sehr freuen wenn Frau Bader mir dazu auch nochmal eine Antwort geben würde...seit 2015 scheint ja erst alles so dermaßen anders zu sein. Vielen Dank im voraus für die Mühe!


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